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Schutz vor Überschuldung: Neue Regeln für Mini-Ratenzahlungskäufe beschlossen

Wenn Produkte mittels "Jetzt kaufen, später bezahlen" erworben werden, müssen Anbieter genauer hinsehen. Das soll Überschuldung vorbeugen.
/ Ingo Pakalski und dpa
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Mehr Schutz für Verbraucher beschlossen - wenn diese dazu neigen, viel auf Pump einzukaufen. (Bild: Unsplash)
Mehr Schutz für Verbraucher beschlossen - wenn diese dazu neigen, viel auf Pump einzukaufen. Bild: Unsplash

Zahlungsmethoden wie "Jetzt kaufen, später bezahlen" unterliegen künftig den gleichen Regeln wie gewöhnliche Verbraucherkredite. Das beschloss der Bundestag(öffnet im neuen Fenster) in Berlin. So soll auch für derartige Ratenzahlungskäufe die Kreditwürdigkeit geprüft werden. Solche Kredite sind auch als "Buy now, pay later" bekannt. Deutschland setzt damit EU-Recht um.

"Dies begegnet der Gefahr, dass insbesondere jüngere Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Abschluss einer Vielzahl solcher Verträge, selbst wenn die jeweiligen Einzelbeträge für sich betrachtet nicht besonders hoch sind, den Überblick über ihre Verbindlichkeiten verlieren und in eine Überschuldungsspirale geraten", heißt es im Gesetz.

Laut einer Umfrage der Finanzaufsicht Bafin hat ein knappes Viertel der Unter-Dreißigjährigen beim Online-Shopping mit der "Buy now, pay later"-Methode schon einmal den Überblick über offene Rechnungen verloren.

Diese neuen Regeln wurden beschlossen

Im Zuge der Gesetzesreform werden die Regeln für Kreditwürdigkeitsprüfungen gestrafft. Kredite sollen nur noch vergeben werden dürfen, wenn ihre Rückzahlung wahrscheinlich ist. Bei der Prüfung dürfen keine Informationen aus sozialen Netzwerken und keine vertraulichen Daten wie Gesundheitsdaten verwendet werden.

Kreditgeber werden zur "Nachsicht" gegenüber Kreditnehmern verpflichtet. Diese soll spätestens vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen greifen. Vor einer Kündigung soll Verbrauchern in finanziellen Schwierigkeiten eine Vertragsanpassung angeboten werden, etwa eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Stundung von Darlehensraten.

Zudem dürfen Banken Dispokredite künftig nur noch mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten beenden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die Reform des Verbraucherkreditrechts ist eines der größten verbraucherpolitischen Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre und betrifft viele Millionen Menschen."

Regierung lobt, Opposition kritisiert die neuen Regelungen

Der CDU-Abgeordnete Sebastian Steineke wies in der Debatte auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes hin, nach denen 2024/2025 rund 5,7 Millionen Menschen überschuldet gewesen seien. Betroffen seien zunehmend auch jüngere Menschen. "Jeder fünfte Mensch unter 30 hat inzwischen Schulden, oft begünstigt durch Zahlungsdienste, die das Ausgabeverhalten durch einfaches späteres Bezahlen fördern."

Nadine Heselhaus von der SPD sprach von einer "echten Verbesserung für den Verbraucherschutz" und betonte: "Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass aus einem einfachen Kauf keine Schuldenfalle wird."

Dagegen sahen Grüne und Linke die Regelungen als nicht weitgehend genug an. "Insgesamt lassen Union und SPD einfach zu viele unnötige Schutzlücken", kritisierte der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt. Er monierte unter anderem, dass sogenannte Debitkarten ausgenommen seien und der Schutz vor Wucherzinsen nur halbherzig erfolge.


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