Schutz vor Belästigung: Vater muss Whatsapp von den Handys seiner Töchter löschen
Eltern müssen aufpassen, was ihre Kinder mit dem Smartphone tun. In einem konkreten Fall verbot ein Gericht sogar die Nutzung von Whatsapp durch die Tochter - der Vater muss das jetzt regelmäßig kontrollieren.

Zum Schutz vor sexueller Belästigung über Messenger-Programme auf den Smartphones seiner Töchter ist ein Vater zu präventiver Mithilfe verdonnert worden. Das Amtsgericht Bad Hersfeld verurteilte ihn deswegen dazu, Apps wie Whatsapp und andere von den Geräten zu entfernen, um seine minderjährigen Mädchen vor Sexnachrichten zu schützen. Das besagt ein noch nicht rechtskräftiger Beschluss (Az.: F 361/16 EASO) des Amtsgerichts Bad Hersfeld, über den Heise berichtet hat.
Der geschiedene Vater muss mit seinen Töchtern laut dem Beschluss monatlich ein Gespräch über die Nutzung der Handys führen und alle drei Monate prüfen, welche Apps darauf installiert sind - und ob es Ungereimtheiten gibt. Der Vater muss dies dem Gericht nachweisen. Ob er auch unangekündigte Überprüfungen machen muss und wie der Nachweis läuft, ist nicht im Detail geregelt.
Anzeige gegen einen Schulfreund des Vaters
Im Mai wurde bei der Polizei wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen einen ehemaligen Schulfreund des Vaters Anzeige erstattet. Die sexuelle Anmache habe dem Wohlbefinden der Mädchen arg zugesetzt, befand das Gericht. Bezüglich dieses Vergehens habe die Staatsanwaltschaft Fulda gesondert zu entscheiden. Es habe im Beschluss nicht berücksichtigt werden können, teilte das Gericht am Freitag auf Anfrage mit.
Das Amtsgericht betonte, dass Messenger wie Whatsapp für Kinder und Jugendliche unter 16 eine Gefahr für ihre Privatsphäre und Entwicklung darstellen könnten. Smartphones könnten in dem Alter nicht ohne Aufsicht der Eltern ausgehändigt werden.
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Heutzutage ist es ja quasi schon unmöglich einem 10 jährigen Kind ein Smartphone zu...
Sollte man nachholen. Immerhin löste er das ganze aus.
Und wie kommste jetzt auf 10 Jahre? Schoen wenns fuer 10 Jahre noch zutrifft. Das es...
Die Begründung ist haarsträubend!!! 1. Der Richter verwendet offenbar kein Smartphone...