Schultrojaner: Schulen erwarten Schadensersatzforderungen
Der Einsatz des im Oktober 2011 bekanntgewordenen Schultrojaners führt zu Schadensersatzforderungen gegen die Schulen. Doch Leutheusser-Schnarrenberger hat die Software erstmal blockiert.

Wenn mit der Suchsoftware Schultrojaner unerlaubte Kopien aus Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien in Schulnetzwerken gefunden werden, "können Ansprüche auf Schadensersatz in Betracht kommen". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (PDF) auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hervor.
Die deutschen Bundesländer haben mit den Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften einen Vertrag geschlossen, nach dem eine Software in Schulnetzwerken nach unerlaubten Kopien suchen kann.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte die Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Schulbuchverlagen aus Datenschutzgründen scharf kritisiert. Der Philologenverband hatte gefordert, die Schultrojaner-Vereinbarung zu annullieren. Heinz-Peter Meidinger, Chef der Lehrervereinigung, kritisierte, dass sich die Länder verpflichtet hätten, bei Verstößen gegen die betroffenen Schulleitungen und Lehrkräfte disziplinarrechtlich vorzugehen. Meidinger: "Wir hätten uns als Lehrergewerkschaft gewünscht, dass die Schulministerien im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht Lehrkräfte gegen solch einen Generalverdacht in Schutz nehmen." Dies werfe auch große rechtliche Probleme auf, weil zahlreiche Lehrkräfte wegen der unzureichenden Ausstattung ihre privaten Rechner für ihre Arbeit nutzen müssten.
Laut Angaben der Bundesregierung wurde sich "nicht zuletzt aufgrund der von der Bundesministerin für Justiz im November 2011 geäußerten Kritik darauf verständigt, dass die in dem Gesamtvertrag vorgesehene Plagiatssoftware zumindest vorerst nicht zum Einsatz kommt."
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