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Schönbohm-Entlassung: Die unwählbare Ministerin

Es ist schon länger offensichtlich, dass Innenministerin Faeser in der Causa Schönbohm übereilt gehandelt hat. Sie sollte ihren Fehler endlich eingestehen.
/ Friedhelm Greis
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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) (Bild: Emmanuele Contini/Reuters)
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Bild: Emmanuele Contini/Reuters

Es ist ziemlich genau 40 Jahre her, dass die unberechtigte Entlassung eines Staatsdieners in der Bundesrepublik viel Wirbel auslöste. Weil er als Homosexueller angeblich ein Sicherheitsrisiko darstellte, wurde der Vier-Sterne-General Günter Kießling vom damaligen Verteidigungsminister Manfred Wörner (CDU) vorzeitig in den Ruhestand versetzt. "Der Fall Kießling - Wörners Fall" , titelte der Spiegel im Januar 1984(öffnet im neuen Fenster) . Ebenfalls unberechtigt entlassen wurde im vergangenen Jahr Arne Schönbohm als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Fall Schönbohm, er ist inzwischen zu einem Fall der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geworden.

Aktuell erweckt die Ministerin den Eindruck, als wolle sie ihr unglückliches Agieren bei der Entlassung Schönbohms mit jedem weiteren Tag noch verschlimmern. Inzwischen hat Faeser schon ein zweites Mal vor einer Befragung durch den Innenausschuss des Bundestags gekniffen . Damit bleibt sie ihrer Linie konsequent. In den vergangenen Monaten hat sie jede Gelegenheit ausgelassen, sich zu den Hintergründen der Entlassung zu äußern.

Übereilte Entlassung

Inzwischen dürfte allen Beteiligten klar geworden sein: Faeser hat im vergangenen Oktober übereilt reagiert, als sie Schönbohm nach einer Sendung des ZDF-Satirikers Jan Böhmermann seines Postens enthoben hat . Die im ZDF-Magazin Royale erhobenen Vorwürfe waren längst bekannt. Zudem hatte sich Schönbohm einen Auftritt bei dem von ihm mitbegründeten Cybersicherheitsrat Deutschland, dem Kontakte zu Russland nachgesagt werden, vorab genehmigen lassen.

Anders als sogenannte politische Beamte wie die Präsidenten der Nachrichtendienste konnte Schönbohm nicht nach Gutdünken in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Er wehrte sich daher juristisch gegen die Freistellung, die auf Paragraf 66 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) basierte. Demnach kann die oberste Dienstbehörde einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verbieten. Um die Vorwürfe klären zu lassen, beantragte er am 17. Oktober 2022 ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst.

Selbst wenn dieses Verfahren ein Fehlverhalten Schönbohms ergeben hätte: Korrekt wäre es gewesen, wenn solche Erkenntnisse schon vor der Entlassung vorgelegen und nicht nachträglich unter Zuhilfenahme des Verfassungsschutzes hätten zusammengesucht werden müssen. Kein Wunder, dass Faeser mit den Ergebnissen der Untersuchungen unzufrieden gewesen sein soll.

Faeser vermeidet jeden Kommentar

Doch anstatt einen Fehler einzugestehen, lassen Ministerium und Faeser seit Monaten jede Gelegenheit aus, sich zur Causa Schönbohm konkret zu äußern. So sagte Faeser im Juli 2023 bei der Vorstellung von Schönbohms Nachfolgerin Claudia Plattner , sie werde das "nicht mehr kommentieren" , wobei dieses "nicht mehr" fälschlicherweise insinuiert, dass sie sich überhaupt schon einmal dazu geäußert hat.

Ist Faeser der Ansicht, dass ihr eine Äußerung des Bedauerns oder das Eingeständnis eines Fehlers im hessischen Landtagswahlkampf schaden könnte? Schon jetzt dürfte ihre ohnehin nicht besonders hohe Reputation als Innenministerin weiteren Schaden genommen haben.

Ministerium verweist auf "Personalangelegenheit"

Das Ministerium selbst verschanzt sich bei Anfragen stets hinter formalen Argumenten. "Zu Einzelheiten zu Herrn Schönbohm haben wir uns nie äußern können, weil das eine Personalangelegenheit ist, zu der wir uns grundsätzlich nicht öffentlich äußern können" , sagte ein Sprecher im vergangenen Mai(öffnet im neuen Fenster) . Inzwischen geht es jedoch eigentlich nicht mehr um ein mögliches Fehlverhalten Schönbohms, sondern um Faesers eigenes Agieren in dieser Angelegenheit.

In der Affäre Kießling(öffnet im neuen Fenster) hatte sich damals herausgestellt, dass die Vorwürfe gegen den General haltlos waren, so dass dieser in den Dienst zurückkehren konnte. Verteidigungsminister Wörner bot dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) seinen Rücktritt an, was dieser jedoch ablehnte.

Vermutlich spielt Faeser einfach auf Zeit und hofft, bis zur Landtagswahl am 8. Oktober in Hessen das leidige Thema aussitzen zu können. Die dortigen Wähler sollten sich aber gut überlegen, ob sie von einer solchen Ministerpräsidentin regiert werden möchten.

IMHO ist der Kommentar von Golem.de [IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach)]


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