Schnittstelle: Telefónica lieferte falsche Daten an Ermittlungsbehörden
Telefónica (O2) hat Sicherheitsbehörden für deren Ermittlungen fast dreieinhalb Jahre lang fehlerhafte Daten geliefert. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel(öffnet im neuen Fenster) . Man habe die Bundesnetzagentur und alle betroffenen Sicherheitsbehörden über die "technische Fehlfunktion" Anfang Dezember ausführlich informiert, bestätigte Telefónica dem Spiegel auf Anfrage.
Telekommunikationsanbieter sind gesetzlich verpflichtet, etwa der Polizei auf einen richterlichen Beschluss hin Kundendaten zur Verfügung zu stellen, um sie bei Ermittlungen zu unterstützen. Bei der Bundesnetzagentur heißt es dazu(öffnet im neuen Fenster) : "Wer mehr als 100.000 Kunden hat, ist verpflichtet, für die Beauskunftung von Bestandsdaten eine gesicherte elektronische Schnittstelle zu betreiben. Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die Erarbeitung der technischen Vorgaben und die Kontrolle der entsprechenden technischen Einrichtungen."
Panne nur bei 3G-Datenverbindungen
Die Panne habe nur ausländische Mobilfunknummern in den eigenen 2G- und 3G-Netzen betroffen, teilte Telefónica mit. Zudem seien Datenverbindungen nur mit "falschen Zeitstempeln" versehen worden – SMS oder Telefoniedaten seien korrekt übermittelt worden.
Seit dem 18. November ist das Problem laut Telefónica behoben, es bestand seit Juni 2017. Entdeckt hatten es bayerische Polizisten, wie aus einem Schreiben des baden-württembergischen Landeskriminalamts (LKA) hervorgeht. Bei den Behörden nimmt man den Fehler offenbar sehr ernst, auch das Bundeskriminalamt (BKA) wurde informiert. Die fehlerhaften Auskünfte könnten "ermittlungs- beziehungsweise beweisrelevant sein" , heißt es in dem LKA-Schreiben, "wenn über die Verkehrsdaten ein Tatort- und Tatzeitbezug für eine verdächtige Person hergestellt" werden solle. Beim BKA heißt es, "die Prüfung, inwieweit es zu Auswirkungen auf laufende oder abgeschlossene Ermittlungsverfahren gekommen ist, läuft bereits" .
Das Mittel der Überwachung der Telekommunikation darf dem Gesetz zufolge nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Die Dresdner Polizei hat allerdings bei Protesten gegen Nazis im Jahr 2011 die Handyverbindungen von Tausenden Demonstranten ausgespäht, wobei laut Staatsanwaltschaft Dresden eine weiträumige Funkzellenauswertung (FZA) durchgeführt wurde.
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