Schnellladegesetz: Alle 15 bis 30 km soll es einen Schnelllader geben
An bundesdeutschen Fernverkehrsstraßen soll es künftig alle 15 bis 30 Kilometer eine Schnelllademöglichkeit für Elektroautos geben. Darauf hat sich die Koalition von Union und SPD im Bundestag geeinigt.
In einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Regierung wird präzisiert, wann die "flächendeckende und bedarfsgerechte Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur" erreicht ist. Das Gesetz soll die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten schaffen.
So ist laut einem neuen Passus in Paragraf 2 des Gesetzes die "Flächendeckung erreicht, wenn alle Fahrzeugführer eines reinen Batterieelektrofahrzeugs, die auf öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen sind, bundesweit alle Strecken mit ihrem Batterieelektrofahrzeugs ohne erhebliche Umwege zurücklegen können" . In der Begründung heißt es dazu: "Nach dem aktuellen Stand der Technik ist davon auszugehen, dass die Flächendeckung erreicht ist, wenn in ca. zehn Minuten ein Schnellladepunkt mit mind. 150 kW Ladeleistung erreicht werden kann. Daraus ergibt sich im Fernverkehr ein Abstandskorridor von maximal 15 km bis 30 km zwischen Schnellladestandorten."
Normalerweise 5 Minuten Wartezeit
Die Bedarfsdeckung wird demnach erreicht, "wenn durch die Anzahl der Schnellladepunkte unzumutbare Wartezeiten vermieden werden" . In der Begründung schreibt die Koalition: "Da der Ladevorgang selbst mindestens zehn Minuten, meist aber noch 30 Minuten dauert, verlangt die Verbraucherfreundlichkeit, dass grundsätzlich maximal fünf Minuten Wartezeit bis zum Start des Ladevorgangs entstehen. In Ferienzeiten oder zu Stoßzeiten kann es aber – wie auch an konventionellen Tankstellen – in Einzelfällen zu längeren Wartezeiten kommen" . In diesen Zeiten "sollte keine längere Wartezeit als 15 Minuten entstehen" .
Die Koalition hält daran fest, dass der Schwerpunkt der Ladeinfrastruktur auf dem Mittel- und Langstreckenverkehr liegen soll. Dieser Passus wird um die Forderung ergänzt, dass sich "die Schnellladeinfrastruktur an Bundesfernstraßen an bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen befinden soll" . Ebenfalls wird hinzugefügt: "Die Schnellladeinfrastruktur kann sich im ländlichen und suburbanen Raum oder auch innerorts befinden."
Zweijährliche Berichte gefordert
Der Bundestag will dem zuständigen Verkehrsministerium genau auf die Finger schauen, wie das Schnellladegesetz umgesetzt wird. Dazu muss das Ministerium zunächst dem Verkehrsausschuss sein "Konzept zur Erfüllung seiner Gewährleistungsaufgabe" zur Zustimmung vorlegen.
Auch muss das Ministerium alle zwei Jahre, erstmals zum 1. Juli 2024, einen Bericht über Ausbau der Ladeinfrastruktur vorlegen. Der Bericht soll unter anderem Angaben zu Flächendeckung, Betrieb und technischer Ausstattung der Schnellladestandorte, zum Bedarf an Schnellladeinfrastruktur und zu ihrer Auslastung sowie zum Erfüllungsgrad oder zu Hemmnissen bei der Erfüllung der Aufgaben enthalten.
Die Bundesregierung hat im November 2019 einen Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen , um die Errichtung privater und öffentlicher Ladepunkte zu beschleunigen. Dem Plan zufolge wollte die Regierung bis Ende 2020 "die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen" umsetzen. Zu den ersten Zielen gehörte "die Errichtung von 1.000 Schnellladestandorten" .
Infrastruktur noch nicht gewinnbringend
Zwar soll der Aufbau der Ladeinfrastruktur "langfristig" eine Aufgabe der Wirtschaft sein, jedoch existieren nach Ansicht der Regierung derzeit "zu wenige gewinnbringende Geschäftsmodelle für den Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden und zunächst die Nachfrage übersteigenden Schnellladenetzwerks" .
In einem oder mehreren Wettbewerbsverfahren will der Bund die Unternehmen auswählen, die Ladestationen errichten, unterhalten und betreiben sollen. Die Ausschreibung erfolgt bundesweit mit mindestens 18 regionalen Losen, die sich in ihrem Zuschnitt räumlich überschneiden können.
Auch bundesweite Lose soll bei Bedarf gebildet werden können, wie der Änderungsantrag vorsieht. "Die Vorgabe zur Größe der Lose soll sicherstellen, dass auch kleinere Lose von zum Beispiel 20 Standorten gebildet werden können" , heißt es in der Begründung.
Das Ministerium hat dabei sicherzustellen, "dass der Betreiber von Schnellladepunkten allen Mobilitätsanbietern den Zugang zu diesen diskriminierungsfrei zu marktgerechten Bedingungen anbietet" . Weiter wird gefordert: "Die Bedingungen für das punktuelle Laden müssen diskriminierungsfrei sein [...], dürfen aber im Rahmen der Festsetzung des Entgeltes Unterschiede berücksichtigen, insbesondere einen zusätzlichen Abwicklungsaufwand." Die Stromversorgung der Fahrzeuge habe mit erneuerbarer Energie zu erfolgen.
Nachtrag vom 20. Mai 2021, 23:56 Uhr
Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen das Gesetz. Die Fraktionen von AfD und FDP stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.
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