Schnelle Ersatzteillieferung: Verbraucherschützer fordern besseres Recht auf Reparatur
Verbraucherschützer verlangen ein deutlich besseres Recht auf Reparatur. Das geht aus einer Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv) zum Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor, die Golem vorliegt. Demnach sollten Hersteller verpflichtet sein, schnell und günstig Ersatzteile zur Verfügung zu stellen. Das spare Zeit und Nerven und mache das Reparieren attraktiver, forderte der Vzbv.
Bei der Lieferung von Ersatzteilen soll die Frist höchstens fünf Tage betragen. Keo Sasha Rigorth, vom Team Mobilität und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale, sagte zuvor(öffnet im neuen Fenster) : "Wenn das Smartphone kaputtgeht, ist schnelle Hilfe gefragt. Mehrere Wochen auf ein Ersatzteil zu warten, ist bei einem Elektrogerät im täglichen Gebrauch eine Zumutung."
Zudem seien Reparaturen schlicht zu teuer. Ein Elektrogerät zu reparieren, statt es wegzuwerfen, sollte die Umwelt und gleichzeitig den Geldbeutel der Menschen schonen, erklärte sie.
Bitkom warnt vor Kosten für die Konzerne
Justiz- und Verbraucherschutzministerin Hubig hatte Mitte Januar einen Gesetzentwurf präsentiert, mit dem sie die EU-Richtlinie für das Recht auf Reparatur fristgerecht bis zum 31. Juli in nationales Recht umsetzen will, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung(öffnet im neuen Fenster) . "Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft" , begründete die SPD-Politikerin den Schritt.
Zentral ist eine Verpflichtung für Hersteller, Produkte "während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren" und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten. Während die Konzerne und der IT-Branchenverband Bitkom vor "erheblichen zusätzlichen Belastungen für den Handel" warnen, wenn Deutschland über die EU-Vorgaben hinausgehe, fordert genau dies der Vzbv, auch mit Blick auf die langfristigen Kosten der Wegwerfprodukte für die Menschheit.
Um eine neue Reparaturkultur zu etablieren, "ist jedoch mehr nötig als eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie" , heißt es in der Stellungnahme. Zudem müsse sich die Bundesregierung bei der EU dafür einsetzen, "dass die Gewährleistungsdauer verlängert wird und sich an der Lebensdauer der Produkte orientiert" .
Und weiter: "Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für eine verpflichtende Angabe der Lebensdauer einsetzen, die gut sichtbar auf dem Produkt oder bei den Produktbeschreibungen angebracht werden sollte." Am sinnvollsten sei es, "den Fokus von vornherein auf die Produktion langlebigerer Güter zu legen" , betonte der Vzbv.