Schlechtes Internet: Kunden können Zahlungen leichter reduzieren
Bis Ende des Jahres soll es für Kunden einfacher werden, bei langsamer Internet-Verbindung den Preis für den Anschluss zu reduzieren.

Wer daheim viel schlechteres Internet hat als vom Provider versprochen, kann ab Dezember 2021 monatliche Zahlungen an diesen reduzieren. Die Bundesnetzagentur will Kriterien festlegen, die am 8. September 2021 als Entwurfsfassung veröffentlicht werden. Zuvor wurden Marktteilnehmer dazu befragt und diese Daten für die endgültige Festlegung berücksichtigt.
In dem Kriterienkatalog geht es darum, wie groß die Defizite bei der Kundschaft bezüglich der tatsächlich nutzbaren Internetgeschwindigkeit sein müssen, bevor diese das Minderungsrecht für die monatlichen Zahlungen in Anspruch nehmen dürfen. Die Kriterien gelten dabei für den Internetzugang über das Festnetz.
Bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in diesem Jahr wurde die Rolle der Verbraucher gestärkt. Es war bereits möglich, die monatliche Zahlung an den Internetanbieter zu reduzieren, wenn die Leistung schlecht war. Allerdings war es für Verbraucher sehr schwierig, dieses Recht tatsächlich durchzusetzen.
Bundesnetzagentur will Kundenrechte stärken
Das soll sich ändern: Wer künftig Messungen mit der App der Webseite breitbandmessung.de von der Bundesnetzagentur vornimmt, kann mit diesen Werten die Reduzierung der monatlichen Zahlungen rechtfertigen.
Die Bundesnetzagentur bestimmt die Schwelle, ab der Verbraucher Anspruch auf Minderung haben. Bei einer "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit" kann so viel gemindert werden, wie der Abstand zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Leistung beträgt.
Beim Abschluss von Internetverträgen müssen die Provider in Produktinformationsblättern klarstellen, wie hoch die maximalen und minimalen Datenübertragungsraten sind, die Kunden zu erwarten haben. Außerdem muss die reelle Geschwindigkeit angegeben werden, die normalerweise zur Verfügung steht. An diesen Werten müssen sich Verbraucher orientieren, um je nach Ergebnis der Messungen weniger zahlen zu dürfen.
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