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Scheuer-Vorschlag: Was bringt die Förderung privater Lademöglichkeiten?

Der Bundesverband E-Mobilität hält den Vorschlag von Verkehrsminister Scheuer zur Förderung privater Lademöglichkeiten für "grotesk" . Doch wem kann der Milliardenzuschuss wirklich nützen?
/ Friedhelm Greis
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Die Regierung will auch die Anschaffung von privaten Schnellladern fördern. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Die Regierung will auch die Anschaffung von privaten Schnellladern fördern. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Für viele Elektroauto-Fans müssen die jüngsten Ankündigungen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wie der reinste Hohn geklungen haben. Nachdem der CSU-Politiker am vergangenen Freitag bereits ein Gesetzespaket für Ladeinfrastruktur vorgeschlagen hatte, versprach er am Sonntag gleich noch eine Milliarde Euro für die Förderung privater Lademöglichkeiten . Doch dürfte es in den seltensten Fällen am Geld für eine Wallbox hängen, dass ein Elektroauto in der eigenen Garage nicht geladen werden kann. "Der Vorschlag wirkt grotesk vor dem Hintergrund, dass es gar keine rechtliche Klarheit für den Einbau von Ladeinfrastruktur im Miet- und Wohnungseigentumsrecht gibt" , sagte daher der Präsident des Bundesverbands E-Mobilität, Kurt Sigl, am Montag in einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) .

Hintergrund des Vorstoßes sind die Vorschläge der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität. Deren Arbeitsgruppe 5 forderte in der vergangenen Woche ein Sofortpaket Ladeinfrastruktur ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ), um den Ausbau der privaten und öffentlichen Infrastruktur zu beschleunigen. Doch solche Forderungen sind alles andere als neu. "Seit über vier Jahren" berate sich sein Verband dazu mit den zuständigen Ministerien und komme "keinen Schritt voran" , beklagte sich Sigl.

Droht ein Flop wie bei der Elektroautoprämie?

Zudem ist nicht ganz nachvollziehbar, welchen Effekt eine solche Förderung haben sollte. Wer sich beispielsweise ein Tesla Model 3 oder einen Audi E-Tron für 60.000 bis 80.000 Euro kaufen will, der dürfte die gut 1.000 Euro für die Anschaffung einer Wallbox ebenfalls verkraften können. Wie wenig die finanzielle Förderung der Elektromobilität bringt, zeigt schließlich die kaum in Anspruch genommene Elektroautoprämie . Warum soll da noch eine zusätzliche Summe für den Kauf einer Wallbox draufgelegt werden?

Ladevorgang beim Audi E-Tron
Ladevorgang beim Audi E-Tron (01:05)

Anders sieht es hingegen aus, wenn für den Anschluss der Lademöglichkeit zunächst noch umfangreiche Installationsarbeiten beispielsweise in einer Tiefgarage vorgenommen werden müssen. Hier belaufen sich die Kosten schnell auf mehr als 10.000 Euro, wie eine Recherche von Golem.de ergeben hat . Noch teurer kann es werden, wenn der Netzbetreiber zunächst den Hausanschluss verstärken muss, weil für die gleichzeitige Nutzung mehrerer Wallboxen nicht genügend Leistungsreserven vorhanden sind.

Auch Netzertüchtigung wird bezuschusst

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums soll sich die Förderung daher nicht nur auf die Anschaffung von Wallboxen beschränken. Es sei geplant, dass "sowohl beim Einbau als auch bei der Netzertüchtigung 50 Prozent der Kosten vom Bund übernommen werden, um die Attraktivität zu steigern" , sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag in Berlin(öffnet im neuen Fenster) . Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, könnte der Zuschuss für die vollständige Installation einer einzigen Tiefgarage sich schnell auf mehrere 10.000 Euro summieren.

Derzeit besteht das Problem für viele potenzielle Elektroautokäufer aber eher darin, dass sie zunächst die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer oder ihres Vermieters einholen müssen, um eine Wallbox an ihrem Tiefgaragenstellplatz zu installieren. Eine schon seit Jahren geforderte Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wird weiterhin von der Bundesregierung ausgebremst. Anstatt einen im August 2018 vorgelegten "Diskussionsentwurf" im Kabinett zu beschließen und in den Bundestag einzubringen, entschied sich das Ministerium dafür, zunächst eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen.

Kein Zeitplan für schnelle Gesetzesänderung

Wie das Ministerium auf Anfrage von Golem.de Ende Januar mitgeteilt hatte, ist frühestens nach der Sommerpause mit dem Abschlusspapier der Arbeitsgruppe zu rechnen. Auf der Basis des Abschlussberichts soll das Ministerium einen Referentenentwurf erarbeiten, der später als Gesetzesvorschlag in den Bundestag eingebracht wird.

Zwar versicherte Justizministerin Katarina Barley (SPD) nun, der Einbau von Ladesäulen dürfe "nicht an komplizierten Regelungen im Eigentumsrecht scheitern" . Doch eine Beschleunigung des Verfahrens ist nicht in Sicht. Ein Ministeriumssprecher sagte am Montag lediglich, dass die Diskussionen in der Arbeitsgruppe "zeitnah zu einem Ergebnis gebracht werden" sollten.

Firmen könnten schneller profitieren

Unzutreffend ist zudem die Behauptung des Verkehrsministeriums, wonach es "in modernen Mietwohnungen" schon verpflichtend sei, "dass dort die Ladeinfrastruktur mit aufgebaut ist" . Eine solche Vorschrift existiert bislang nicht. Die im Juli 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Gebäudeeffizienz(öffnet im neuen Fenster) schreibt in Artikel 8 bei neuen und umfangreich renovierten Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen lediglich vor, "dass für jeden Stellplatz die Leitungsinfrastruktur, nämlich die Schutzrohre für Elektrokabel, errichtet wird, um die spätere Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu ermöglichen" . Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität fordert daher: "Die Möglichkeit zur Leerverrohrung sollte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zeitnah umgesetzt und zeitlich vorgezogen werden." Allerdings ist eine Leitungsinfrastruktur mit Leerrohren noch längst keine Ladeinfrastruktur mit Kabeln und Wallboxen.

Deutlich schneller als private Elektroautokäufer könnten daher Firmen von der Förderung profitieren. Dazu sagte das Verkehrsministerium am Montag: "Bei Schnellladesäulen sind wir wahrscheinlich eher in dem Bereich von Pflegediensten oder von anderen Einsatzkräften, die das vor Ort eher gewerblich nutzen, auch von Taxen oder Flottenbetreibern. Da sind wir bei Kosten zwischen 20.000 und 100.000 [Euro], um da im Netz Kapazität zur Verfügung zu stellen."

Steckt Volkswagen hinter Scheuers Plänen?

Das heißt: Selbst Unternehmen wie Clever Shuttle oder die Volkswagen-Tochter Moia könnten sich vom Steuerzahler den Aufbau ihrer Ladeinfrastruktur bezuschussen lassen. Beide Firmen laden ihre Autos für ihren Ridesharing-Dienst auf eigenen Betriebshöfen in Berlin und Hamburg auf . VW plant zudem einen vollelektrischen Car-Sharing-Dienst in Berlin und sucht händeringend nach Lademöglichkeiten.

Hinter der Initiative Scheuers könnten daher auch Forderungen des Volkswagen-Konzerns stecken. Dieser hatte in einem vor wenigen Wochen bekanntgewordenen Papier ebenfalls eine zusätzliche Förderung für den privaten Ausbau der Ladeinfrastruktur gefordert . Davon profitieren sollten beispielsweise Parkplätze von Supermärkten.

Scholz für Förderung der Elektromobilität

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gab in einem Interview kürzlich zu erkennen, dass er die Elektromobilität durchaus weiter finanziell fördern möchte. Die deutschen Autokonzerne hätten "milliardenschwere Investitionsentscheidungen zugunsten von E-Mobilität und Plugin-Hybriden getroffen. Wir müssen das mit einem Ausbau der Ladeinfrastruktur und mit steuerlichen Maßnahmen begleiten" , sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung . Daher sei es "industriepolitisch wichtig, dass wir unsere gegenwärtig bis 2021 begrenzten Förderprogramme für batterieelektrische Fahrzeuge und Plugin-Hybride auf das ganze nächste Jahrzehnt ausdehnen."

Eine Zusage für die von Scheuer geforderte eine Milliarde Euro wollte das Finanzministerium am Montag jedoch nicht geben. Eine Ministeriumssprecherin sagte dazu lediglich: "Es gibt einen Eckwertebeschluss zum Haushalt(öffnet im neuen Fenster) , zum Regierungsentwurf 2020, zum Finanzplan 2023. Dieser durchläuft zurzeit das parlamentarische Verfahren. Alle weiteren Fragen, die sich stellen, wird man in diesem Verfahren regeln und diskutieren."

Erst wenige öffentliche Ladesäulen aufgestellt

Dass eine Förderung der Ladeinfrastruktur keinen schnellen Ausbau bedeutet, zeigen allerdings die Resultate der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur. So wurden in den vergangenen beiden Jahren zwar knapp 16.000 öffentliche Ladepunkte bezuschusst. Doch von diesen waren bis Mitte Februar erst 6,5 Prozent ans Netz gegangen. Das geht aus einer Antwort des Verkehrsministeriums auf eine schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Stefan Kühn hervor ( PDF, Seite 73(öffnet im neuen Fenster) ).

Das Ministerium sagte am Montag dazu, dass die bewilligten Ladepunkte "in nächster Zeit in Betrieb genommen" würden. Inzwischen sei bereits ein dritter Förderaufruf für weitere 11.000 Ladepunkte ergangen. Diese würden "zeitnah bewilligt und demnächst errichtet" . Auf mehrfache Nachfrage von Golem.de wollte das Ministerium jedoch keine Gründe nennen, warum von den bewilligten Ladesäulen bislang erst ein sehr geringer Anteil ans Netz gegangen ist.

Verband fordert Rechtsklarheit statt Geld

Möglicherweise lag das auch an den strengen Vorgaben des deutschen Eichrechts. Denn diese haben dazu geführt, dass es bislang gar keine Gleichstromschnelllader gibt , die eichrechtskonform abrechnen können. Eine Übergangsfrist lief Ende März ab. Dann hätten Bußgelder oder gar die Stilllegung der bereits installierten Säulen gedroht. Die Frist wurde nun noch einmal verlängert, wenn die Anbieter den Eichbehörden konkrete Nachrüstpläne vorlegen. Als hilfreich dürfte sich dabei erweisen, dass seit Ende Februar 2019 ein eichrechtskonformer Gleichstromzähler zur Verfügung steht. Der Schweizer Hersteller LEM erhielt als erster Anbieter die Baumusterprüfbescheinigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).

Auch das ist ein Beispiel dafür gewesen, dass es bei der Förderung der Elektromobilität nicht unbedingt am Geld hängt, sondern auch an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Bundesverband E-Mobilität fordert daher "einen gemeinsamen Masterplan für die Energie- und Verkehrswende, der Rechtssicherheit schafft und das gewaltige Projekt auf eine belastbare Grundlage stellt" . Dazu brauche es keine Förderung, "sondern Klarheiten und Quoten für Parkraum beziehungsweise Stellplätze" . Offenbar gibt die Bundesregierung aber lieber unsinnig Geld aus, als Gesetze sinnvoll zu ändern.


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