Verdeckte Überwachung und Abschiebungen
Eine Kategorie der Ausschreibungen greift besonders in die Grundrechte von Betroffenen ein: Gemäß Artikel 36 der 2018 erlassenen SIS-Verordnung(öffnet im neuen Fenster) können Behörden neben offenen Kontrollen oder "Befragungen im Interesse der nationalen Sicherheit" auch verdeckte Fahndungen über die Datenbank anfordern. Dabei werden Personen bei einer Polizeikontrolle oder einem Behördengang unbemerkt dokumentiert und Angaben zu Aufenthaltsort, Mitreisenden oder Reiseziel an die anfragende Stelle gemeldet.
Die Zahl dieser Artikel-36-Fahndungen steigt stetig: Ihre Gesamtzahl lag 2025 bei 211.219, im Vorjahr waren es noch 195.234. Die Erfolgsquote von 71.352 Treffern ist auffällig hoch und mag daran liegen, dass die Betroffenen nicht von der Fahndung wissen und etwa arglos Flugzeuge besteigen oder bei Behörden vorstellig werden.
Neue Kategorie zu Rückkehrentscheidungen
Die Zahl der gespeicherten Rückkehrentscheidungen – also Einträge zu Drittstaatsangehörigen, gegen die eine Abschiebungsentscheidung vorliegt – betrug Ende 2025 rund 819.000. Diese Kategorie ist neu und soll die sogenannte Sekundärmigration von Asylsuchenden eindämmen. Betroffene können dann im Rahmen des Dublin-Systems mit ihrer Zustimmung oder unter Zwang in jene EU-Staaten abgeschoben werden, wo sie ihren ersten Asylantrag gestellt haben.
Die Einträge zu Rückkehrentscheidungen führten letztes Jahr zu 103.901 Treffern. Eu-LISA berichtet, dass 1.480 Personen danach tatsächlich abgeschoben wurden.
Trefferzahlen insgesamt leicht rückläufig
Einzig die Zahl der erfolgreichen Abfragen im SIS sank 2025: Mit 364.984 gemeldeten Treffern – also rund 1.000 pro Tag und mehr als 40 pro Stunde – lag sie acht Prozent unter dem Vorjahreswert von knapp 400.000. Eu-LISA erläutert diesen Rückgang in ihrem Bericht nicht näher.