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Schadstoffklasse 6: Auch neuere Diesel von Fahrverboten bedroht

Fahrverbote könnten wesentlich mehr Dieselautos betreffen als bislang erwartet. Die Bundesregierung befürchtet laut einem Medienbericht, dass nur Wagen mit der ganz neuen Schadstoffklasse 6d sicher sind.
/ Peter Steinlechner
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Abgasmessung an einem Dieselfahrzeug von Volkswagen (Bild: Thomas Kienzle/AFP/Getty Images)
Abgasmessung an einem Dieselfahrzeug von Volkswagen Bild: Thomas Kienzle/AFP/Getty Images

Bisher sind Experten davon ausgegangen, dass Dieselautos mit der Schadstoffklasse 6 nicht von Fahrverboten betroffen werden, wie sie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 möglich sind. Diese Einschätzung könnte falsch sein: Die Bundesregierung befürchtet laut einer Meldung des Spiegels(öffnet im neuen Fenster) , dass nur Besitzer eines Wagens der ganz neuen Schadstoffklasse 6d sicher sein können, dass sie ohne Einschränkungen weiterfahren dürfen.

Der Grund ist, dass in der Praxis bei Autos der Schadstoffklasse 5 und 6 oft ähnlich schlechte Abgaswerte gemessen werden. "Ein Dieselfahrer mit einem Euro-5-Wagen, der von einem Fahrverbot betroffen ist, könnte mit Verweis auf ein solches, genauso schlechtes Euro-6-Fahrzeug klagen, um weiterhin in die gesperrte Innenstadt fahren zu dürfen" , sagte ADAC-Chefjustiziar Markus Schäpe dem Spiegel.

Volkswagen zeigt den Bulli Budd-e (CES 2016)
Volkswagen zeigt den Bulli Budd-e (CES 2016) (08:03)

Die überwiegende Mehrheit der momentan verkauften Dieselautos hat die Schadstoffklasse 6. Die wesentlich strengere Norm 6d erfüllen nur wenige Modelle, wie eine Übersicht des ADAC(öffnet im neuen Fenster) zeigt. Von Volkswagen ist dort nur ein Modell aufgeführt, andere Hersteller wie Mercedes haben nur eine Handvoll an Fahrzeugen im Angebot. Lediglich BMW, Peugeot und Volvo bieten nach Angaben des ADAC eine größere 6d-Modellvielfalt an.

Offenbar denkt die Bundesregierung darüber nach, Nachrüstungen bei älteren Dieselmodellen zu fördern. Dazu sollen nach Informationen des Spiegels neue Werte definiert werden, die sich an der Praxis orientieren und nicht die Schadstoffklassen als Grundlage haben. Wenn ein derart nachgerüstetes Auto unterhalb der Grenzwerte bleibe, dürfe es in die dann möglicherweise verhängten Fahrverbotszonen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende Februar 2017 den Weg für Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge frei gemacht. Demnach dürfen Städte mit zu hoher Luftverschmutzung "ausnahmsweise" Fahrverbote für diese Autos verhängen. Allerdings seien dabei "gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten" , entschied das Gericht. Ob es tatsächlich zu Fahrverboten kommt, ist unklar. Autos mit Schadstoffnorm 5 dürfen nicht vor dem 1. September 2019 mit Fahrverboten belegt werden.


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