Satellitenportal: Lokalsender-Streaming für Sat-Zuschauer gestartet

Die Landesmedienanstalten haben ein lokales Streaming-Portal für Sat-Zuschauer gestartet(öffnet im neuen Fenster) , das Inhalte von Regionalsendern wiedergibt. Über eine Landkarte wird der Zuschauer zu dem Programm seines Regionalsenders geführt, um das Programm live anzusehen oder über die Mediathek abzurufen.
Bislang konnten viele regionale Programme nur zu bestimmten Sendezeiten über Satellit empfangen werden, nun kann der Zuschauer über das auf vielen Geräten auf Kanal 99 voreingestellte Portal auf die baden-württembergischen Programme Baden TV, Rhein-Neckar-Fernsehen, Regio TV Stuttgart, Bodensee und Schwaben, TV Südbaden und L-TV zugreifen und einzelne Sendungen aufrufen.
Entwickelt wurde das Portal von der Bayerischen Medientechnik (BMT) im Auftrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Lokale TV-Veranstalter sollen mit dem Lokal-TV-Portal über den Standard HbbTV (Red Button) einfacher gefunden werden.
Axel Dürr, Sprecher der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), sagte Golem.de: "Es ist ein Streaming-Portal, das über den Sat-Receiver läuft. Normalerweise teilen Lokalsender einen Satellitenkanal. Über das Portal kann der Zuschauer das Liveprogramm via Streaming nutzen oder in die Mediathek gehen. Dass die Beiträge der Lokalsender in der Mediathek zu erreichen sind, ist neu."
Das Angebot soll auf Lokalsender in anderen Bundesländern ausgeweitet werden. Dürr: "Das läuft vom Prozedere immer über die jeweiligen Landesmedienanstalten. Das Spannende dabei ist, dass auch Sender reinkommen, die allein nur über Streaming zu sehen sind."
Der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation (LFK), Thomas Langheinrich, der auch Europabeauftragter der Medienanstalten in Deutschland ist, trat für eine Anpassung der bundesdeutschen und europäischen Mediengesetze ein, die von ihrer Ausrichtung noch auf dem technischen Stand des vergangenen Jahrhunderts seien. Es ergebe kaum Sinn, wenn die klassischen Fernsehsender in ihren Programmen Werbegrenzen einhielten und den Jugendmedienschutz beachten müssten, andererseits aber über das gleiche Endgerät mit Hilfe von Apps Bewegtbild-Angebote heruntergeladen werden könnten, die sich nicht an diese Vorgaben halten müssten. Die Regulierung müsse auch auf die Endgeräte ausgeweitet werden.



