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Samsung siegt vor Gericht: TCL darf bei Fernsehern nicht mehr mit QLED werben

TCL bewirbt Fernseher mit QLED-Technik , obwohl diese Technik nicht vorhanden ist. Das hat ein Gericht als irreführende Werbung gewertet.
/ Ingo Pakalski
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Samsung hat vor Gericht gegen TCL gewonnen. (Bild: TCL/Screenshot: Golem)
Samsung hat vor Gericht gegen TCL gewonnen. Bild: TCL/Screenshot: Golem

Das Landgericht München I entschied, dass der TV-Hersteller TCL einige TV-Modelle künftig nicht mehr mit QLED-Angaben bewerben darf. Geklagt hatte der Konkurrent Samsung, der sich daran störte, dass TCL Fernseher verkaufte, die QLED-Technik bieten sollten. Nach Auffassung von Samsung stimmten diese Angaben allerdings nicht, die Produkte wurden also mit einer nicht vorhandenen Technik beworben.

Das sah auch das Landgericht München I so und urteilte, dass die Geräte irreführend beworben wurden. Das berichtete die von Samsung beauftragte Anwaltskanzlei Pinsent Masons(öffnet im neuen Fenster) in einer aktuellen Meldung. Das Urteil wurde bereits am 23. Februar 2026 verkündet, wurde allerdings bisher nicht veröffentlicht.

QLED oder auch Quantum Dot ist eine Technik, um eine bessere Bildqualität bei der Darstellung von Inhalten auf einem Fernsehgerät zu erreichen. Es gilt als verbesserte Variante der herkömmlichen LED-Technik und verspricht eine deutlich lebendigere, brillantere und kontrastreichere Farbdarstellung als herkömmliche Technik.

TCL konnte die Darstellung von Samsung nicht widerlegen

In dem Verfahren habe Samsung gezeigt, dass die TCL-Geräte keine QLED-Technik besitzen. Umgekehrt habe TCL dies nicht widerlegen und nachweisen können, dass die Geräte sehr wohl mit QLED-Technik versehen sind, heißt es von Samsungs Rechtsvertretung.

Das Gericht untersagte TCL, die Fernsehgeräte aus sechs unterschiedlichen Modellreihen weiterhin als QLED-Fernseher zu bezeichnen. Als Weiteres habe das Gericht TCL dazu verurteilt, die bisherigen falschen Aussagen zu berichtigen. Aus Sicht des Gerichts wurden die Geräte irreführend beworben.

Das Urteil des Landgerichts München I vom 23. Februar 2026 ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 4 HK O 4380/25). Nach Angaben von Samsungs Kanzlei laufen ähnliche Verfahren gegen TCL auch in den USA und Korea. Teilweise laufen dort Sammelklagen gegen TCL.

Samsung klagt gegen TCL in weiteren Ländern

"Wir freuen uns, dass wir dieses strategisch wichtige Verfahren für unsere langjährige Mandantin Samsung Electronics erfolgreich abschließen konnten" , sagte Fabian Klein, der das Verfahren bei Pinsent Masons leitete. "Dass das Gericht TCL untersagt hat, die angegriffenen Geräte weiterhin als 'QLED' zu bezeichnen, ist aber nicht nur ein Gewinn für Samsung, sondern vor allem für die Verbraucher."

Klein sieht den Sieg vor dem Landgericht München I international als Zeichen, "denn weiteren Verfahren in den USA und Korea liegt im Wesentlichen derselbe Sachverhalt zu Grunde."


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