Samsung gegen Apple: Gericht vertagt Entscheidung zu Slide-to-Unlock-Patent
In dem Patentstreit um die Slide-to-Unlock-Funktion hat das Landgericht in Mannheim seine Entscheidung vertagt. Zunächst soll das Deutsche Patentamt über die Gültigkeit das Patents und des Gebrauchsmusters entscheiden.

Das Deutsche Patent- und Markenamt befasst sich mit der Slide-to-Unlock-Funktion, die Apple im Patentstreit gegen Samsung eingebracht hat. Solange die Behörde das Patent und das dazugehörige Geschmacksmuster prüft, will der Richter Andreas Voss am Mannheimer Landgericht keine Entscheidung zu der Klage Apples fällen. In einem ersten Punkt der Patentklage hatte Voss bereits entschieden, dass Samsung nicht gegen das Slide-to-Unlock-Patent verstößt.
Jetzt sollte Richter Voss darüber entscheiden, ob Samsung mit seiner Umsetzung der Slide-to-Unlock-Funktion gegen Apples Geschmacksmuster verstößt. Zwar vertagte er die Entscheidung, allerdings bezweifelte er die Validität des Geschmacksmusters, wie Prozessbeobachter Florian Müller schreibt.
Skepsis auch am Landgericht München
In einem zweiten Verfahren vor dem Landgericht München, bei dem Apple die gleiche Funktion gegen Motorola anbringt, vertagte das Gericht ebenfalls seine Entscheidung. Auch äußerte der Richter Bedenken zu dem Geschmacksmuster. Dass Motorola hingegen gegen das Patent (EP1964022) verstößt, hatte das dortige Gericht allerdings bestätigt.
Umfangreiches Entsperrpatent
Das Patent EP1964022 mit dem Titel "Unlocking a device by performing gestures on an unlock image" ist äußerst umfangreich. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Samsung und Motorola bei der Umsetzung von Slide-to-Unlock. Zudem müssen die Richter auch entscheiden, ob die Funktionen allgemeingültig sind.
Samsung bestätigte, dass es bei dem Deutschen Patent- und Markenamt Einspruch gegen das Slide-to-Unlock-Geschmacksmuster und -Patent eingelegt hat. Ein Sprecher begrüßte den Aufschub des Urteils durch die Gerichte in Mannheim und München. Von Apple gibt es bisher keinen Kommentar. Die Prüfung des Patentamts kann indes lange dauern. Ein Entscheidungstermin steht noch nicht fest.
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Ich finde schon richtig, dass man spezielle Verfahren, auf die man nicht direkt kommt...
Hm? Der hatte das iPad3 schon Wochen vor der Keynote im Briefkasten, als kleine...
Ah stimmt ... ist halt noch niemandem aufgefallen, wenn es so waere!?