Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Sammelklage: EuGH soll über Vodafone-Preiserhöhungen entscheiden

Das Oberlandesgericht Hamm schaltet bei der Sammelklage gegen Vodafone den Europäischen Gerichtshof ein. Damit verzögert sich ein Urteilsspruch.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Ingo Pakalski
1 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Die Sammelklage gegen Vodafone wird zunächst am Europäischen Gerichtshof verhandelt. (Bild: Adrian Dennis/AFP via Getty Images)
Die Sammelklage gegen Vodafone wird zunächst am Europäischen Gerichtshof verhandelt. Bild: Adrian Dennis/AFP via Getty Images

Der für diese Woche angesetzte Verhandlungstermin für die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Internetanbieter Vodafone am Oberlandesgericht Hamm ist abgesagt worden(öffnet im neuen Fenster) . Das Verfahren sei ausgesetzt worden, um vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Antworten auf europarechtliche Fragen in dem Verfahren einzuholen, erklärte das Oberlandesgericht Hamm der Nachrichtenagentur dpa.

Es gebe in der Sammelklage der Verbraucherschützer gegen Vodafone "Klärungsbedarf" , sagte ein Gerichtssprecher. Auf Wunsch von Vodafone habe das Gericht entschieden, die EuGH-Entscheidung in einem anderen Rechtsstreit abzuwarten, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband Golem auf Nachfrage.

In diesem Verfahren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den EuGH um Klärung gebeten (Az. 20 U 35/24), ob Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen Verträge nach EU-Recht einseitig ändern dürfen. In dieser Frage gibt es noch keine Entscheidung – erst dann wird das Verfahren rund um Vodafone weitergehen.

Vodafone-Kunden könnten Geld zurückerhalten

In der Sammelklage geht es um eine Preiserhöhung von Vodafone-Festnetzverträgen aus dem Jahr 2023 . Damals wurden die Kosten dafür um 5 Euro pro Monat erhöht (Az I-12 VKl 1/23).

Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands waren die damaligen Preiserhöhungen rechtswidrig, weil sie einseitig vorgenommen wurden. Die Preiserhöhungen galten für Festnetzverträge für einen Kabelanschluss sowie per DSL-Technik. In dem Rechtsstreit fordern die Verbraucherschützer die Erstattung gezahlter Beträge und beantragen, dass Vodafone Zinsen für die Dauer des Gerichtsprozesses zahle.

Bis Ende November 2025 hätten sich 110.498 Personen an der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands beteiligt, erklärten die Verbraucherschützer auf Nachfrage. Betroffen waren zu dem Zeitpunkt laufende Verträge von rund zehn Millionen Kunden.

"Die hohe Beteiligung zeigt, wie wichtig das Instrument der Sammelklage ist" , sagte damals Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. "Wegen einer Preissteigerung von fünf Euro im Monat würden viele Menschen sicherlich nicht selbst vor Gericht ziehen." Mit der Klage der Verbraucherzentrale können Kunden "unzulässig verlangte Geldbeträge zurückbekommen" , falls sie vor Gericht gewinnen.

Informationen zur Sammelklage gegen Vodafone

Seit Ende April 2024 können sich Betroffene in das Klageregister der Sammelklage gegen Vodafone eintragen. Ziel ist es, dass Vodafone "die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung" erstattet, die womöglich mehrere Monate gezahlt wurde.

Die Verbraucherschützer bieten auf der Webseite Sammelklagen.de/vodafone(öffnet im neuen Fenster) Informationen dazu, wer klageberechtigt ist, und wie sich Betroffene in das Klageregister des Bundesamts für Justiz(öffnet im neuen Fenster) eintragen können.

Aufgrund der neuen Entwicklung haben Vodafone-Kunden länger Zeit, sich kostenlos an der Sammelklage zu beteiligen, mit der sie im Erfolgsfall Geld zurückerhalten könnten.

Nachtrag vom 2. Dezember 2025, 12:30 Uhr

Wir haben die Meldung um Informationen dazu ergänzt, warum der EuGH vom Oberlandesgericht Hamm eingeschaltet wurde. Außerdem haben wir aktuelle Zahlen zur Beteiligung an der Sammelklage im Artikel eingefügt.


Relevante Themen