Bluetooth: Bose-Kopfhörer spionieren Vorlieben der Nutzer aus
Kabellose Kopfhörer sind praktisch, im Falle von Bose aber ein Risiko für die Privatsphäre der Nutzer. Der Kopfhörerhersteller würde Informationen über übertragene Songs illegal speichern - so argumentieren jedenfalls mehrere Kläger in den USA. Bose widerspricht.

Mehrere Kläger in den USA haben dem Kopfhörerhersteller Bose vorgeworfen, Informationen über von Kunden gestreamte Songs unerlaubt zu speichern und diese Informationen an Analysefirmen weiterzugeben. Dazu habe das Unternehmen die eigene Smartphone-App Bose Connect genutzt, mit der unter anderem die Verwaltung der kabellosen Kopfhörer Quiet Comfort 35 vereinfacht werden soll. Forbes hatte zuerst über die Klage berichtet
Bose, so der Vorwurf, sammele die Titel der übertragenen Audiodateien, also etwa einzelner Songs oder Podcasts. Daraus ließen sich detaillierte Informationen über die individuellen Vorlieben der Nutzer ziehen. Die Klage wurde zunächst von Kyle Zak angestrengt und nutzt das US-Instrument der Sammelklage (Class-Action-Lawsuit). Über konkrete Schadenersatzforderungen gegen Bose ist noch nichts bekannt, die Klage soll einen Streitwert von mehr als fünf Millionen US-Dollar haben. In den USA sind extrem hohe Streitwerte und Entschädigungen nichts Ungewöhnliches.
Kopfhörer lässt sich auch ohne App nutzen
Grundsätzlich ist die App für den Betrieb der Kopfhörer nicht notwendig - Kunden können das Gerät auch ohne die Software per Bluetooth oder Kabel mit dem Smartphone verbinden. Die App ermöglicht dann aber eine genauere Steuerung einzelner Funktionen. Neben den Kopfhörern zur Geräuschminderung sollen auch die Bose-Modelle SoundSport Wireless, Sound Sport Pulse Wireless, QuietControl 30, SoundLink Around-Ear Wireless Headphones II und SoundLink Color II von der vermeintlich illegalen Speicherung betroffen sein.
Die gesammelten Informationen soll Bose, so die Kläger, an verschiedene Unternehmen weitergegeben oder verkauft haben, unter anderem an die Datenanalysefirma Segment.io. Die Klage wurde beim Northern District Court of Illinois in Chicago eingereicht. Die Kläger wollen neben möglichem Schadenersatz auch ein Verbot der weiteren Speicherung der Daten erwirken.
In den USA werden Beschwerden wegen Datenschutzfragen häufiger über Sammelklagen ausgefochten. Der Hersteller des smarten Vibrators We-Vibe hat nach einer solchen Klage einen Vergleich von 3,75 Millionen US-Dollar akzeptiert.
Die für Bose zuständige PR-Agentur wollte auf Anfrage von Golem.de zurzeit keine Stellungnahme abgeben.
Nachtrag vom 24. April 2017, 14:54 Uhr
Bose widerspricht den Anschuldigungen in einem Post auf der eigenen Facebook-Seite. Dort heißt es, man würde die "irreführenden Anschuldigungen gegen uns im Rahmen des Rechtssystems bekämpfen". Man würde in der Bose Connect App zudem "keine Kommunikation anzapfen". Bose schreibt in dem Statement, die Datenschutzbedingungen der App würden die Erhebung von "Standardsachen" ermöglichen, unter anderem auch Informationen über gespielte Songs, aber auch eindeutige Geräteinformationen und die eingestellte Lautstärke.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Der Akku ist leider fest verbaut. Der Kopfhörer kostet ca. 350 Euro und ist schon eine...
das nicht, aber den Amis nen dickes Handicap zur Pluspunktsammelei geben - einfach, weil...
... ehrlich gesagt ist das, was Bose macht, schon seit langem eine Frechheit. Da habe ich...
Neeee, das ist VW! Die sammeln mit den Autos Wetterdaten ein und leiten sie dann an...