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Plattformbetreiber in der Pflicht

Gleichzeitig warnen sie davor, den Terrorismusbegriff zu überdehnen. Da 764 keine klar erkennbare politische Zielsetzung verfolgt und Gewalt vielfach aus persönlichen Motiven resultiert, bestehe die Gefahr, symbolische Listungen vorzunehmen, die zwar politisch Handlungsfähigkeit signalisieren, aber praktisch wenig zur Zerschlagung der Netzwerke beitragen und neue blinde Flecken erzeugen.

Stattdessen plädiert das Papier für einen flexibleren, kombinierten Ansatz. Strafverfolgung solle je nach Fallkonstellation zwischen Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, organisierter Kriminalität und – wo juristisch tragfähig – auch Terrorismusrecht wechseln können. Entscheidend sei weniger die formale Kategorisierung als die frühzeitige Erkennung digitaler Gewaltmuster und die bessere Verzahnung von spezialisierten Einheiten.

Auch Plattformbetreiber nimmt das Papier in die Pflicht: Zwar existieren unter dem europäischen Digital Services Act und vergleichbaren Gesetzen Verpflichtungen zur Eindämmung von Selbstverletzungs- und Suizidinhalten, doch zeigen Transparenzberichte, dass extrem gewalttätige oder sexualisierte Inhalte weiterhin inkonsistent behandelt werden. Gerade Gaming-nahe Plattformen geraten hier zunehmend in den Fokus.

Insgesamt zeichnet das ICCT-Papier das Bild eines Netzwerks, das nicht durch zentrale Akteure oder Ideologien zusammengehalten wird, sondern durch digitale Dynamiken, soziale Verstärkung und technische Opportunitäten. 764 stehe damit exemplarisch für eine Form von Gewalt, die sich der klassischen Präventions- und Repressionslogik entziehe. Für Ermittler, Gesetzgeber und Plattformen bedeute das, dass bestehende Instrumente neu zusammengedacht werden müssten – weniger entlang festgefügter Kategorien, sondern entlang konkreter digitaler Praktiken, Eskalationsmuster und technischer Infrastrukturen, die Gewalt im Netz überhaupt erst ermöglichten.

Internationale Zusammenarbeit funktionierte

Auffällig ist jedoch, dass im White-Tiger-Fall die internationale Verzahnung – wie auch die föderale deutsche – durchaus funktioniert haben. Die Hinweise des FBI sind bei der richtigen deutschen Strafverfolgungsbehörde angekommen – und zwar nicht nur per formlosen Brief, Fax oder E-Mail, sondern in Form von Dienstreisen seitens des FBI sowie persönlichen Briefings.

Dass das Hamburger LKA dennoch so lange brauchte beziehungsweise die Staatsanwaltschaft den ersten Hinweis im Sand verlaufen ließ, ist offenbar mehr eine Frage von Problembewusstsein und individuellen Ermittlerkompetenzen, wie im ICCT-Papier vermerkt. Und nicht so sehr eine Frage des Einsatzes von KI, mehr Datenbanken und digitalen Streifengängen.

Golem berichtet sehr behutsam über das Thema Suizid. Denn es gibt Hinweise darauf, dass bestimmte Arten der Berichterstattung durch Identifikation Nachahmungstaten zur Folge haben. Wer in seelischer Not ist oder Suizidgedanken hat, findet in Deutschland rund um die Uhr vertrauliche Hilfe bei der Telefonseelsorge unter 0800 1110 111 oder 0800 1110 222 sowie online unter www.telefonseelsorge.de(öffnet im neuen Fenster) . Für Kinder und Jugendliche steht außerdem das kostenlose Nummer-gegen-Kummer-Telefon unter 116 111 bereit. In Österreich bieten unter anderem die Notrufnummer 0800 567 567 und Rat auf Draht unter 147 Unterstützung an. In der Schweiz ist Pro Juventute unter der Telefonnummer 147 erreichbar.


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