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''Brauchen dringend mehr anlassunabhängige Kriminalitätsbekämpfung im Internet''

Diese technischen Defizite treffen laut Reinecke auf erhebliche strukturelle Lücken. Es gebe nahezu keine anlassunabhängige, systematische Onlinestreife oder verdeckte Ermittlungen in Tätercommunitys wie 764, obwohl dort Cybergrooming, Sextortion und Livestreaming sexuellen Kindesmissbrauchs stattfinden. "Wir brauchen hierfür spezialisierte Kriminalistinnen und Kriminalisten, Kriminalbeamte und/oder Kriminalassistenten, die anlassunabhängig im Internet Streife gehen und auch verdeckte Ermittlungen in Netzwerken, wie dem der Community 764, durchführen," fordert er.

Weder Landespolizeien noch das BKA stellten ausreichend Personal bereit, um diese Phänomenbereiche proaktiv zu bearbeiten – mit Ausnahme der speziellen Zentralstelle für Sexualdelikte gegen Kinder und Jugendliche, fügte Reinecke hinzu.

Ein Grund sei der Föderalismus. Oft sei unklar, ob Täter oder Opfer überhaupt in Deutschland ansässig seien und wenn ja, in welchem Bundesland, so dass sich Zuständigkeiten zersplitterten und niemand dauerhaft Kapazitäten vorhalte. Gleichzeitig fehle in den Ländern allein schon Personal für die Bearbeitung der angezeigten Delikte.

Die "Halden" an Verfahren auf den Schreibtischen der Kriminalpolizei zeigten das deutlich. In dieser Kombination aus technischen und strukturellen Lücken könnten Täter in Netzwerken wie 764 lange "vogelfrei" agieren, und Fälle wie White Tiger würden häufig erst durch Hinweise aus dem Ausland sichtbar.

Meldestrukturen für Hinweise und Prävention

Reineckes Argumentation wirkt auf den ersten Blick schlüssig, verengt die Problemlage jedoch auf technische Defizite und fehlende Befugnisse. Dass der Fall White Tiger nur deshalb aufgedeckt wurde, weil das FBI Hinweise gab, erklärt er fast ausschließlich mit mangelnder Überwachungstechnik – allerdings kamen die Hinweise des FBI, nachdem Ermittlungen der US-Bundesbehörde zum Suizid des 13-jährigen Jungen zu White Tiger und 764 geführt hatten. Es war also keineswegs eine anlassunabhängige Internet-Streife zufällig auf die Täter gestoßen.

Ohnehin dürften die meisten solcher Taten nicht unsichtbar im Darknet stattfinden, sondern dort, wo Kinder und Jugendliche anzutreffen sind, also in Chats, sozialen Netzwerken und Spielen. Und dort existieren heute schon Meldestrukturen für Hinweise und Prävention. Dass diese Möglichkeiten nicht konsequent genutzt oder ernst genommen werden, gerät in seiner Darstellung aus dem Blick.

Ruf nach Überwachung und Datenbanken

Reinecke fordert zudem technische Maßnahmen wie KI-Gesichtserkennung, staatliche Trojaner, ausgeweitete Telekommunikationsüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und anlassunabhängige Onlineermittlungen, ohne auf die Risiken einzugehen. Es handele sich um erhebliche Grundrechtseingriffe mit Missbrauchspotenzial, die verfassungsrechtlich immer wieder kritisch geprüft würden.

Die historische und verfassungsrechtliche Bedeutung von Privatsphäre, Zweckbindung und Kontrolle taucht in seiner Argumentation nicht auf. In Reineckes Argumentation kann man entweder weitreichend überwachen – oder Täter gewähren lassen.

Dabei gibt es Zwischenwege: von gezielter Ermittlungsarbeit über Plattformverpflichtungen bis zu besserem Opferschutz. Hinterfragt werden könnte auch, ob fehlende Zuständigkeiten und Personalnot daher rühren könnten, dass Ressourcen nicht effizient eingesetzt, Prioritäten nicht richtig gesetzt oder Fachwissen nicht systematisch aufgebaut wird. Seine Forderung nach "anlassunabhängiger Kriminalitätsbekämpfung" ist vage. Ob damit gezielte Präsenz in einschlägigen Netzwerken oder flächendeckende Überwachung gemeint sind, bleibt offen.


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