Erster Hinweis vom FBI
Schon im Herbst 2021 hatte die Polizei gegen den Hamburger Angeklagten nach einem Hinweis des FBI ermittelt, der über das BKA zum LKA Hamburg weitergeleitet worden war. In diesem Bericht war er bereits als Mitglied der Onlinegruppe 764 genannt, damals ging es um den Verdacht des Besitzes jugendpornografischer Aufnahmen und Chats, in denen er ein minderjähriges Mädchen zu Selbstverletzungen und Suizid gedrängt haben soll. Das Verfahren wurde jedoch nach seiner Vernehmung von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Erst nach einem weiteren FBI-Hinweis im Februar 2023, diesmal deutlich umfangreicher und unter anderem im Zusammenhang mit dem Suizid des 13-Jährigen, wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen, diesmal auch mit der 764-Struktur im Fokus. Diese führten jetzt zu der Anklage und darüber hinaus (ab 2024/2025) zu weiteren Ermittlungen mit 764-Bezug in anderen Bundesländern, etwa zu Cybergrooming, Sextortion und Gewaltdelikten.
In der Öffentlichkeit gab es laute Kritik daran, dass das Verfahren gegen White Tiger 2021 wegen Geringfügigkeit eingestellt worden war, dann nach einem weiteren Hinweis wieder aufgenommen wurde und erst nach weiteren zwei Jahren Ermittlungen zu einer Festnahme und nun zu einer Anklage geführt hat.
Dem Spiegel (Paywall) sagte ein ehemaliger FBI-Ermittler(öffnet im neuen Fenster) , dass er das Hamburger LKA bei einem Treffen in der Hansestadt im Februar 2023 über die Identität des Beschuldigten informiert habe, die deutsche Polizei es aber versäumt habe, den Verdächtigen zeitnah aus dem Verkehr zu ziehen.
BDK: Uns fehlen Bundestrojaner und KI-Gesichtserkennung
Nachdem der Hamburger Täter verhaftet worden war, veröffentlichte der Bund Deutscher Kriminalbeamter einen Monat später, am 18. Juli 2025, eine Stellungnahme seines Hamburger Landesvorsitzenden Jan Reinecke(öffnet im neuen Fenster) .
Reinecke beklagt darin, dass die Polizei im Bereich schwerster Internetkriminalität mit einem Werkzeugkasten aus der "technischen Steinzeit" arbeite, während Täter hochmoderne Mittel nutzten. Konkret moniert er, dass Ermittler keine KI-gestützte Gesichtserkennung einsetzen dürften, obwohl sich darüber Täter und Opfer zum Beispiel in Bildern oder Videos identifizieren ließen.
Auch die Telekommunikationsüberwachung sei an veraltete Szenarien (Telefonie, SMS) gekoppelt und greife im Zeitalter von Smartphones, Messengern und verschlüsselten Apps kaum noch. Hinzu komme, dass Telekommunikationsanbieter nicht verpflichtet seien, staatliche Trojaner auf die Endgeräte von Schwerverbrechern aufzuspielen, obwohl die Strafprozessordnung eigentlich eine umfassende Überwachung der Telekommunikation vorsehe – faktisch bleibe damit der Zugriff auf laufende Kommunikation und App-Inhalte häufig versperrt.
Während andere Länder moderne Überwachungstechniken speziell gegen organisierte Kriminalität, Cybercrime und Terrorismus entwickelten und einkauften, scheitere Deutschland, so Reinecke, an einem rechtlich sauberen Gesetz zur langfristigen Speicherung von Verkehrsdaten mit Richtervorbehalt – auch bekannt als Vorratsdatenspeicherung -, das für die Aufklärung schwerster Straftaten nötig wäre.