Onlinekommunikation als zentraler Bestandteil der Tat
Die juristische Einordnung der Taten stellt die Jugendstrafkammer vor besondere Herausforderungen. Im Kern geht es um die Frage, inwieweit digitale Kommunikation strafrechtlich als unmittelbare Ursache für reale Gewalthandlungen gewertet werden kann. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die dem Angeklagten vorgeworfenen Handlungen nicht nur psychische Beeinflussung der wehrlosen Opfer umfassten, sondern auch gezielt darauf abzielten, konkrete Handlungen auszulösen.
In dieser Perspektive wird die Onlinekommunikation nicht als bloße Begleiterscheinung gewertet, sondern als zentraler Bestandteil der Tat. Die Mord- und Mordversuchvorwürfe stützen sich also nicht auf ausgeübte körperliche Gewalt, sondern auf die aus Sicht der Anklage kausalen Tatfolgen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Verfahrens liegt in der Frage nach der Verantwortlichkeit bei Taten, die sich über Jahre entwickelten und über Ländergrenzen hinweg stattfanden. Viele der mutmaßlichen Opfer lebten außerhalb Deutschlands, die Kommunikation lief über internationale Plattformen und wechselnde Dienste.
Tod eines 13-Jährigen, eine 15-Jährige überlebte knapp
Für das Gericht bedeutet das, digitale Protokolle, Chatverläufe und audiovisuelle Dateien nicht nur technisch, sondern auch rechtlich einzuordnen. Der Hamburger Prozess wird damit mutmaßlich zu einem Verfahren, das exemplarisch zeigen könnte, wie schwer sich klassische Strafprozesse mit Formen digital vermittelter Gewalt tun.
Im Zentrum des schwersten Anklagepunkts steht ein 13-jähriger Junge aus den USA. Über Monate hinweg soll er in engem digitalen Kontakt mit dem Angeklagten gestanden haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Jugendliche durch die fortgesetzte Beeinflussung in eine Ausnahmesituation geriet, aus der er keinen Ausweg mehr sah.
Sein Tod ist der Hintergrund für den Mordvorwurf in dem Hamburger Verfahren. Dazu hatte der Angeklagte ein 15-jähriges Mädchen zum Suizid zu drängen versucht, das aber überlebte.
Mindestens 23 Personen mit Bezug zu 764 festgenommen
Neben dem Verfahren in Hamburg gegen White Tiger wurden laut der US-amerikanischen Bürgerrechts- und Rechercheorganisation Anti-Defamation League (ADL), dem FBI und den amerikanischen Justizbehörden seit 2021 mindestens 23 Personen mit Bezug zu 764 oder direkten Ablegergruppen in Nordamerika, Europa und UK festgenommen oder verurteilt.
Schon 2021 wurde der Gründer von 764, Bradley C., auch bekannt unter dem Pseudonym Felx, in Texas verhaftet und im Mai 2023 zu 80 Jahren Haft wegen der Verbreitung von Material sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt. Es folgten weitere Verhaftungen und Verurteilungen, darunter von Tätern, die gerade einmal 14 Jahre alt waren. Weitere Verfahren sind wahrscheinlich, noch im Frühjahr 2025 sprach das FBI von über 250 laufenden Ermittlungen.



