SachsenGigaBit: Glasfaser-Förderung für die, die sonst vergebens warten

Fiberdays 2023 Minister Volker Wissing will die Breitbandförderung zum 1. April neu aufstellen. Die Branche hofft, dass das Datum nichts bedeutet.

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Thomas Eibeck, Geschäftsführer von Sachsengigabit (2.v.l.)
Thomas Eibeck, Geschäftsführer von Sachsengigabit (2.v.l.) (Bild: Achim Sawall/Golem.de)

Die staatliche Förderung für den Glasfaserausbau soll dort ankommen, wo Menschen sonst nicht versorgt würden. Das sagte Thomas Eibeck, Geschäftsführer von Sachsengigabit und Breko-Vorstand am 15. März 2023 auf den Fiberdays des Verbands in Wiesbaden. "Die Förderung sollte wirklich die Bürgerinnen und Bürger mit Breitband versorgen, die sonst nicht die Chance hätten, durch einen Investor oder einen anderen Akteur versorgt zu werden."

An der staatlichen FTTH-Förderung wurde kritisiert, dass Milliarden Euro im sogenannten Tsunami nicht verbaut werden könnten. Stattdessen würden die Preise für den Ausbau und damit für die Kunden in die Höhe getrieben.

Zu den Zusagen von Bundesminister Volker Wissing, bei der Förderung den Dialog mit der Branche zu verbessern, sagte Eibeck: "Da gibt es noch mächtig Luft nach oben. Auf die Worte müssen Taten folgen. Es muss natürlich auch zum 1. 4. klar sein, welche Fördermittel wie zur Verfügung stehen. Hier brauchen wir einen konkreten Fahrplan, um wirklich Verbindlichkeit zu haben: Für die, die Geld in die Hand nehmen wollen, und für die, die auf die Breitbandanschlüsse warten."

Förderung wird noch gebraucht

Es gelte "Markt vor Staat", betonte Eibeck, aber es gebe genügend Regionen, die eine Förderung brauchten, "darüber müssen wir uns im Klaren sein."

Offenlegung: Golem.de hat auf Einladung des Breko an der Veranstaltung in Wiesbaden teilgenommen. Die Reisekosten wurden von dem Branchenverband komplett übernommen. Unsere Berichterstattung ist davon nicht beeinflusst und bleibt gewohnt neutral und kritisch. Der Artikel ist, wie alle anderen auf unserem Portal, unabhängig verfasst und unterliegt keinerlei Vorgaben seitens Dritter.

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