Sachsen: Corona-Warn-App zur Kontaktnachverfolgung zugelassen
Als erstes Bundesland erlaubt Sachsen die Eventregistrierung per Corona-Warn-App.

Veranstalter, Restaurants und Läden dürfen in Sachsen künftig die Corona-Warn-App zur Kontaktnachverfolgung nutzen. Das Kabinett in Dresden habe am Dienstag eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung beschlossen, teilte die Grünen-Fraktion mit. Die Verordnung soll am 10. Mai 2021 in Kraft treten. Sachsen ist damit das erste Bundesland, das anonyme Check-ins über die Corona-App zur Kontaktnachverfolgung erlaubt. Die Funktion ist seit einigen Tagen verfügbar.
In der neuen Verordnung heißt es: "Veranstalter und Betreiber sollen die Corona-Warn-App für die Kontakterfassung einsetzen." Zusätzlich sei eine analoge Form der Kontakterfassung anzubieten. Der netzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Daniel Gerber, forderte: "Die anderen Länder sollten diesem Beispiel ebenfalls folgen, wie es unter anderem auch die Konferenz der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern empfiehlt."
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in einer Entschließung (PDF) vom 29. April 2021 den Bundesländern empfohlen, den Einsatz der Corona-Warn App "jedenfalls als ergänzende Möglichkeit zur Benachrichtigung potenziell infizierter Personen und zur Clustererkennung in ihren Konzepten zur Pandemiebekämpfung zu berücksichtigen". Sachsen hat als eines der wenigen Bundesländer noch keine Lizenz für die umstrittene Luca-App erworben.
Warnung schnell, aber unzuverlässig
Allerdings ist auch die Kontaktverfolgung der Corona-Warn-App mit erheblichen Nachteilen verbunden. So lassen sich falsche Warnungen erzeugen, wenn Nutzer sich in Veranstaltungen einloggen, an denen sie gar nicht teilgenommen haben. Zudem kann keinerlei Warnung erfolgen, wenn Infizierte die App nicht nutzen oder ihre Daten nicht hochladen.
Dadurch sinkt die Wahrscheinlichkeit sehr stark, dass über die Corona-Warn-App tatsächlich Nutzer gewarnt werden. Falls es jedoch zu einer Warnung kommt, erfolgt diese sehr schnell und ohne Umweg über die Gesundheitsämter. Die Nutzer erfahren zudem in ihrem Kontakttagebuch, auf welcher Veranstaltung ein Infizierter anwesend war.
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