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Sachsen-Anhalt: Fälschlich ausgezahlte Bafög-Gelder in Millionenhöhe

In Sachsen-Anhalt zeigt sich eine positive Entwicklung bei der Rückzahlung fehlerhaft ausgezahlter Bafög-Gelder. Grund dafür war ein IT-Fehler.
/ Andreas Donath
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Bafög-Antrag online (Bild: Bafög Digital)
Bafög-Antrag online Bild: Bafög Digital

Ein IT-Fehler hat zu überhöhten Bafög-Auszahlungen geführt. Insgesamt ging es um 6,7 Millionen Euro. Diese wurden nach und nach zurückgefordert: Der Vorfall, der etwa 10.000 Personen betraf, habe sich im vergangenen Jahr ereignet und sei auf einen IT-Fehler beim Dienstleister Dataport zurückzuführen, wie der MDR berichtet(öffnet im neuen Fenster) .

Die Banken hatten bis zur Jahresmitte Zeit, die restlichen Gelder zurückzuholen. Das Ministerium zeigte sich im Mai 2023 vorsichtig optimistisch(öffnet im neuen Fenster) , dass ein Großteil der ausstehenden Summe eingetrieben werden kann und behielt recht: 98 Prozent wurden bisher zurückgezahlt.

Die Rückforderung der Gelder gestaltet sich in einigen Fällen schwierig. Während viele Betroffene die erhaltenen Beträge umgehend zurücküberwiesen, mussten in anderen Fällen individuelle Lösungen gefunden werden. So wurden mit 173 Personen Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen, um ihre finanzielle Belastung zu verteilen.

In 127 Fällen mussten bereits Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, während in 17 weiteren Fällen solche Maßnahmen angekündigt wurden.

Antragsteller können Geld teils nicht zurückzahlen

Das Wissenschaftsministerium betonte, dass man bemüht sei, in jedem Fall eine faire und angemessene Lösung zu finden. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die vollständige Rückzahlung der fehlerhaft ausgezahlten Gelder notwendig sei, um die Integrität des Bafög-Systems zu wahren.

Die Datenpanne hatte nicht nur finanzielle, sondern auch administrative Folgen. Die zuständigen Behörden mussten zusätzliche Ressourcen bereitstellen, um den Rückzahlungsprozess zu koordinieren und zu überwachen. Dies beinhaltet die Kommunikation mit den Betroffenen, die Bearbeitung von Ratenzahlungsanträgen und die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen als letztes Mittel.


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