Russland und die Nato: Kampfjets in der Grauzone
Seit Beginn der Ukraine-Krise 2014 belauern sich die Nato-Staaten und Russland wieder wie zu Zeiten des Kalten Krieges. Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 hat sich die Lage weiter verschärft: Aufklärer und Überwachungsflugzeuge der USA und anderer Nato-Staaten patrouillieren nahe dem russischen Luftraum.
Die USA schicken nicht nur Aufklärer, sondern auch strategische Bomber. Umgekehrt fliegen russische Aufklärer und Kampfflugzeuge in die Nähe des Nato-Bereichs – und gelegentlich auch hinein.
Einflüge durch russische Kampfflugzeuge
So flogen etwa im September 2025 russische Jäger vom Typ Mig-31(öffnet im neuen Fenster) in den estnischen Luftraum hinein. Dabei passierten sie die Insel Vaindloo und verließen den estnischen Luftraum nach 12 Minuten wieder. Sie waren mit Kurzstrecken-Luft-Luft-Raketen bewaffnet, machten aber über das unerlaubte Eindringen hinaus keine aggressiven Manöver(öffnet im neuen Fenster) .
Allerdings flogen sie entgegen internationaler Gepflogenheiten mit ausgeschalteten Transpondern, die der zivilen Luftüberwachung und auch anderen Luftfahrzeugen verraten sollen, wo sich das sendende Flugzeug aufhält und welchen Kurs es fliegt. Auch hatte Russland keinen Flugplan eingereicht, so dass die estnische Luftüberwachung nicht wusste, wer genau dort unterwegs ist. Erst Nato-Jäger identifizierten die russischen Maschinen und eskortierten sie aus dem estnischen Luftraum hinaus.
Ein aggressiver Akt
Die Nato sah darin einen aggressiven Akt. Estland initiierte Konsultationen mit den Nato-Verbündeten nach Artikel 4 der Nato-Charta. Die russische Regierung bestritt aggressive Absichten und erklärte, sich an internationales Recht gehalten zu haben. Angeblich hatte man sehr wohl einen Flugplan eingereicht.
Dabei blieb es aber nicht. Nach dem Einflug am 19. September flog am 25. September erneut eine Formation russischer Kampfflugzeuge in Nato-Luftraum ein. Dieses Mal näherten sich drei Mig-31-Jäger und je eine Sukhoi Su-30SM(öffnet im neuen Fenster) sowie eine Su-35(öffnet im neuen Fenster) dem lettischen Luftraum. Als in Lettland ungarische Saab-Gripen-Jäger aufstiegen und die russischen Flugzeuge abfingen, drehten diese ab.
Drohnen über Flughäfen und militärischen Einrichtungen
Ähnliches Aufsehen erregten Drohneneinflüge in den Luftraum der baltischen Staaten, Polens und Rumäniens(öffnet im neuen Fenster) . Hinzu kommen die Aktivitäten von Drohnen unbekannter Herkunft über Deutschland, Dänemark und anderen europäischen Ländern. Dabei überfliegen nicht identifizierte Drohnen Flughäfen, militärische Einrichtungen und andere Teile der kritischen Infrastruktur.
Die über Polen und Rumänien gesichteten und abgeschossenen Drohnen erwiesen sich als russischer Herkunft. Viele gehörten zum weitverbreiteten Typ Geran-2. Bei denen, die auch hierzulande unterwegs sind, ist die Herkunft bislang unklar. Es handelt sich wahrscheinlich zum größten Teil um handelsübliche Drohnen für Hobbypiloten oder für zivile Anwendungen.
Die reine Zahl der inländischen Drohnenvorfälle ist allerdings gestiegen. Für 2024 nennt das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) 118 Störfälle durch Drohnen an deutschen Flughäfen(öffnet im neuen Fenster) . Dieses Jahr waren es schon deutlich mehr. Bis September zählte die Deutsche Flugsicherung DFS 172 Behinderungen durch Drohnen, drei Viertel davon an Flughäfen(öffnet im neuen Fenster) .
Wer diese Drohnen fliegen läßt, bleibt meist unklar. Zudem sehen diese Drohnen nichts, was russische Aufklärungssatelliten nicht auch erkennen können.
Nato-Reaktion: Eastern Sentry
Polen, Schweden und Litauen reagierten, indem sie ankündigten, jedes russische Flugzeug abzuschießen, das ihren Luftraum verletzt. Die Nato hatte bereits vor den jüngsten russischen Einflügen auf die Luftraumverletzungen durch Drohen reagiert. Aus der schon länger laufenden Operation Baltic Sentry zum Schutz der baltischen Republiken und des Ostseeraums wurde am 12. September 2025 die Operation Eastern Sentry (Östlicher Wächter). Die Operation deckt nun den gesamten Nato-Bereich vom Schwarzen Meer über Polen, das Baltikum und Finnland bis zum Nordmeer ab(öffnet im neuen Fenster) .
Im Rahmen von Eastern Sentry verlegen Nato-Länder zusätzliche Kampfflugzeuge nach Osteuropa. Allerdings blieben die Zahlen einstellig: Dänemark schickte zwei F-16-Jäger, Deutschland vier Eurofighter, Großbritannien zwei Eurofighter und Italien zwei F-35 und eine SAMP/T-Raketenbatterie.
Zusätzlich patrouilliert eine dänische Flugabwehrfregatte in der östlichen Ostsee. Damit werden die bereits vor Ort befindlichen Kräfte verstärkt(öffnet im neuen Fenster) .
Doch was gilt überhaupt im internationalen Luftraum?
Sonderregeln für Militärflugzeuge
Die Basis für den modernen Luftverkehr bildet das 1944 abgeschlossene Chicagoer Abkommen(öffnet im neuen Fenster) . Demnach ist die Nutzung des internationalen Luftraums frei.
Für die zivile Luftfahrt gelten internationale Vereinbarungen zur Flugsicherung und zu allgemeinen Sicherheitsstandards. Sie sind in den Regeln der Internationalen Luftfahrtorganisation ICAO festgeschrieben(öffnet im neuen Fenster) , die für alle Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Sie sind verpflichtet, sie in ihr nationales Recht umzusetzen. Bis auf zwei Kleinstaaten sind alle Länder dieser Welt ICAO-Mitglieder, auch Russland.
Obwohl ICAO-Regeln eigentlich nur für die Zivilfliegerei gelten, gehört es sozusagen zum guten Ton, wenn auch die Militärfliegerei diesen Regeln folgt. So sind für Zivilflugzeuge Transponder und die Abgabe eines Flugplans Pflicht. Ebenso müssen sie ständig auf den internationalen Notfrequenzen erreichbar sein und mit den verschiedenen Instanzen der Luftverkehrskontrolle in Kontakt stehen.
Transponder sind spezielle Sender, die die Kennung des Flugzeugs an die Flugüberwachung und an andere Flugzeuge abstrahlen. So ist das einzelne Flugzeug für die Leitstellen am Boden und für andere Flugzeuge sichtbar.
Für Militärflugzeuge im internationalen Luftraum gelten diese Regeln nicht. Die Besatzungen von Militärflugzeugen sind lediglich verpflichtet, die internationalen Notfallfrequenzen offenzuhalten und sich sicherheitsbewusst zu verhalten. Die meisten Militärmaschinen sind jedoch auch mit Transpondern ausgestattet, weil sie immer wieder internationalen Luftraum nutzen. Auch das Bekanntgeben von Flugplänen ist üblich.
Nationaler Luftraum ist geschütztes Hoheitsgebiet
Laut internationalem Recht darf jeder Staat den Luftraum über seinem Hoheitsgebiet eigenständig kontrollieren und darüber entscheiden, wer zu welcher Zeit dort einfliegen darf. Im Grunde ist ein Staat sogar dazu verpflichtet, um die in internationalen Abkommen vereinbarten Standards zur Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten.
Alarmrotten begleiten nicht identifizierte Luftfahrzeuge wieder hinaus
Staaten kontrollieren ihren Luftraum durch Air Policing. Dabei steigen immer dann, wenn ein nicht identifiziertes Luftfahrzeug geortet wird oder ein Flugzeug in gesperrten Luftraum eindringt, Jagdflugzeuge auf. Die so genannten Alarmrotten identifizieren das betreffende Flugzeug und begleiten es aus der gesperrten Zone hinaus. Flugzeuge fremder Nationalität dürfen nur ein- oder durchfliegen, wenn sie sich an die jeweiligen nationalen Regelungen halten.
Außerdem dürfen Staaten Teile ihres Luftraums komplett sperren. In Deutschland ist das unter anderem im Luftverkehrsgesetz geregelt. Fremde Militärflugzeuge und Flugzeuge in staatlichen Diensten, beispielsweise Flugzeuge einer Behörde oder in politischer Mission, brauchen eine ausdrückliche Genehmigung.
Neutrale Staaten dürfen Flugzeuge Krieg führender Länder, die in ihren Luftraum eindringen, zur Landung zwingen oder sie abschießen. Allerdings müssen dem Abschuss eine eindeutige Warnung und Aufforderungen zur Landung vorausgehen.
Russland nutzt Grauzone
Russland verhält sich also formal korrekt, wenn es Militärmaschinen ohne eingeschaltete Transponder und ohne bekanntgegebenen Flugplan durch den internationalen Luftraum schickt. Auch die Annäherung an den estnischen, schwedischen oder deutschen Luftraum ist legal.
"Rechtlich sind die Flüge Russlands zwar nicht zu beanstanden, militärisch und politisch sind diese aber kritisch zu betrachten," sagte ein Sprecher der Bundeswehr dem Deutschlandfunk(öffnet im neuen Fenster) . "Hier werden Verfahren und Reaktionszeiten der Nato sehr genau protokolliert, um Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft zu ziehen."
Freie Passage
Es gibt durchaus ein Recht auf freien Überflug, auch für Militärflugzeuge. Das leitet sich aus dem Seerecht und dem dort festgelegten Recht auf freie Passage ab. Demnach hat ein Schiff, auch ein Kriegsschiff, das Recht, fremde Hoheitsgewässer auf dem Weg in ein anderes Seegebiet zu durchfahren.
Es darf sich dort aber nicht länger als 24 Stunden aufhalten und sich nicht feindselig verhalten. Diese Transitfahrt darf nicht behindert werden.
Ähnliches gilt für Flugzeuge, die einen Teil fremden Luftraums etwa auf dem Weg vom eigenen Hoheitsgebiet in den internationalen Luftraum durchfliegen. Die Flugzeuge dürfen sich nicht aggressiv verhalten und müssen alles unterlassen, was nicht mit dem zügigen Durchflug zu tun hat(öffnet im neuen Fenster) .
Volle kriegsmäßige Bewaffnung wäre ein aggressiver Akt. Es wäre sowohl eine Verletzung des Luftraums als auch möglicherweise eine Verletzung der Neutralität des betreffenden Landes in einem Konflikt. Gegen beides dürfte sich dieses Land zur Wehr setzen. Die Verantwortlichen müssten aber auf die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit ihrer Entscheidungen achten.
Russische Annäherungen im internationalen Luftraum
Russische Kampfflugzeuge beschatten Nato-Militärflugzeuge, speziell Aufklärer, über der Ostsee oder dem Nordmeer. Außerdem schickt das Land elektronische Aufklärer vom Typ Ilyushin Il-20 in die Nähe von Nato-Schiffsverbänden oder lässt sie in der Nähe des Nato-Luftraums patrouillieren. Oft werden diese Flugzeuge dabei von Jagdflugzeugen begleitet.
Kurz nach dem Nato-Beitritt Schwedens 2024 fingen schwedische Gripen-Jäger einen elektronischen Aufklärer vom Typ Su-24MR(öffnet im neuen Fenster) ab, der, trotz Warnung, nahe der Insel Gotland in den schwedischen Luftraum eingedrungen war(öffnet im neuen Fenster) .
Das war nicht das erste Mal: Zwei Jahre vorher, im April 2022, näherte sich eine Formation russischer Kampfflugzeuge dem schwedischen Luftraum und drehte erst ab, als sich schwedische Gripen-Jäger näherten. Bei den russischen Maschinen handelte es sich um ein Paar Su-24-Bomber und zwei Sukhoi-Su-30SM-Kampfflugzeuge als Eskorte.
Fliegende Horchposten der Nato
Allerdings verhält sich die Nato nicht viel anders. Seit Beginn der Ukraine-Krise 2014 fliegen elektronische Aufklärer, AWACS-Frühwarnflugzeuge und Aufklärungsdrohnen an den Grenzen des russischen Luftraums und an der ukrainischen Westgrenze entlang.
Beide Seiten spielen das aus dem Kalten Krieg bekannte Provokationsspiel: Man fliegt nahe am Luftraum der anderen Seite vorbei, sie lässt Abfangjäger aufsteigen, dann zeichnet man Reaktionszeiten, Funkverkehr, Frequenzen von Radar und Einrichtungen zur elektronischen Kriegsführung auf. Auf diese Art bekommt man aktuelle Daten für den Ernstfall.
Hierfür eignen sich nicht nur Spezialflugzeuge wie die US-amerikanische Boeing RC-135W Rivet Joint(öffnet im neuen Fenster) , die Boeing E-3A Sentry(öffnet im neuen Fenster) oder die russischen Ilyushin Il-20(öffnet im neuen Fenster) und Beriev A-50(öffnet im neuen Fenster) . Auch Kampfflugzeuge verfügen über umfangreiche elektronische Sensoren, die Abfang- oder Luftraumüberwachungsradare und ihre Frequenzen registrieren.
So wird dann beispielsweise ein schwerer Jäger vom Typ MiG-31 Foxhound selbst zum elektronischen Aufklärer. US-Typen wie die F-35 oder die bislang kaum in Europa eingesetzte F/A-22 Raptor können das auch, ebenso die meisten anderen Kampfflugzeug-Typen. Die Daten können zudem in Echtzeit an Kontrollstellen am Boden oder an eine AWACS-Maschine übermittelt werden.
Verantwortungsträger in der Zwickmühle
Nahe Vorbeiflüge bringen militärische und politische Verantwortungsträger in ein Dilemma. Sie haben zunächst nur Daten wie Kurs, Geschwindigkeit und Flughöhe. Außerdem können sie anhand der Radardaten erkennen, wie viele Flugzeuge sich nähern und in welcher Formation sie fliegen.
Schwierige Gefahreneinschätzung
Genauere Informationen erhalten sie erst, wenn Jagdflugzeuge die unbekannten Flugzeuge visuell identifiziert haben. Dazu haben viele Staaten Luftraumüberwachungszonen eingerichtet, die dem eigentlichen nationalen Luftraum vorgelagert sind(öffnet im neuen Fenster) . Zu diesen Staaten gehören die USA, Kanada und Großbritannien. Im Ostseeraum existiert keine.
Die visuelle Identifizierung dient dazu, herauszufinden, ob es Militärflugzeuge sind und welchen Typs und mit welcher Bewaffnung sie unterwegs sind. Dann müssen Verantwortungsträger noch einschätzen, ob von dem Flugzeug eine Gefahr ausgeht.
Das Risiko wächst
Da bewaffnete Kampfflugzeuge von Nato und Russland einander inzwischen immer wieder begegnen, steigt auch das Risiko bewaffneter Konfrontationen und einer Eskalation. Dass Kampfflugzeuge versehentlich Raketen abfeuern, ist bereits vorgekommen.
So schoss ein russisches Su-27-Kampfflugzeug über dem Schwarzen Meer auf einen US-Aufklärer, weil der russische Pilot eine Anweisung seines Leitoffiziers am Boden falsch verstanden hatte. Die Rakete war glücklicherweise defekt und stürzte ins Meer. Aber das hätte auch anders ausgehen können.
Zudem können auch größere Operationen falsch verstanden werden. So flogen 2024 Nato-Aufklärer in einer koordinierten Zangenbewegung auf den russischen Luftraum zu. Das Manöver umfasste Maschinen über Rumänien, Polen, der Ostsee und dem Nordmeer.
Bei den Flugzeugen handelte es sich überwiegend um RC-135W-Aufklärer(öffnet im neuen Fenster) , deren Geschwindigkeit im Marschflug sich nicht von der eines strategischen Bombers unterscheidet. Zudem fliegen immer wieder amerikanische schwere Bomber am russischen Hoheitsgebiet entlang, so etwa im Februar 2025, als zwei B-52, von Polen kommend, die baltischen Staaten überflogen. Über dem Finnischen Meerbusen gingen sie kurz auf Ostkurs in Richtung Sankt Petersburg, bevor sie in den Nato-Bereich zurückkehrten(öffnet im neuen Fenster) .
Hier verließ man sich wohl auf die guten Nerven der russischen Seite, die schon verstehen würde, dass die Nato auch dieses Mal keine Bomber schickt. Drohneneinflüge über Polen oder Rumänien können also auch als Reaktion auf als Provokation empfundene Nato-Aktivitäten verstanden werden.
Auch in Russland verlassen sich die Verantwortlichen offenbar darauf, dass die US-Luftverteidigung schon verstehen wird, dass mit Marschflugkörpern bewaffnete schwere Bomber, die von Sibirien aus an der US-Küste entlangfliegen, schon keinen Angriffsbefehl haben werden.
Die Sorge vor einer Eskalation beseitigt das aber nicht. Vor Murphys Gesetz, Kurzschlusshandlungen oder bösen Absichten einzelner Akteure ist man nie sicher.



