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Für die zivile Luftfahrt gelten internationale Vereinbarungen zur Flugsicherung und zu allgemeinen Sicherheitsstandards. Sie sind in den Regeln der Internationalen Luftfahrtorganisation ICAO festgeschrieben(öffnet im neuen Fenster) , die für alle Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Sie sind verpflichtet, sie in ihr nationales Recht umzusetzen. Bis auf zwei Kleinstaaten sind alle Länder dieser Welt ICAO-Mitglieder, auch Russland.

Obwohl ICAO-Regeln eigentlich nur für die Zivilfliegerei gelten, gehört es sozusagen zum guten Ton, wenn auch die Militärfliegerei diesen Regeln folgt. So sind für Zivilflugzeuge Transponder und die Abgabe eines Flugplans Pflicht. Ebenso müssen sie ständig auf den internationalen Notfrequenzen erreichbar sein und mit den verschiedenen Instanzen der Luftverkehrskontrolle in Kontakt stehen.

Transponder sind spezielle Sender, die die Kennung des Flugzeugs an die Flugüberwachung und an andere Flugzeuge abstrahlen. So ist das einzelne Flugzeug für die Leitstellen am Boden und für andere Flugzeuge sichtbar.

Für Militärflugzeuge im internationalen Luftraum gelten diese Regeln nicht. Die Besatzungen von Militärflugzeugen sind lediglich verpflichtet, die internationalen Notfallfrequenzen offenzuhalten und sich sicherheitsbewusst zu verhalten. Die meisten Militärmaschinen sind jedoch auch mit Transpondern ausgestattet, weil sie immer wieder internationalen Luftraum nutzen. Auch das Bekanntgeben von Flugplänen ist üblich.

Nationaler Luftraum ist geschütztes Hoheitsgebiet

Laut internationalem Recht darf jeder Staat den Luftraum über seinem Hoheitsgebiet eigenständig kontrollieren und darüber entscheiden, wer zu welcher Zeit dort einfliegen darf. Im Grunde ist ein Staat sogar dazu verpflichtet, um die in internationalen Abkommen vereinbarten Standards zur Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten.

Alarmrotten begleiten nicht identifizierte Luftfahrzeuge wieder hinaus

Staaten kontrollieren ihren Luftraum durch Air Policing. Dabei steigen immer dann, wenn ein nicht identifiziertes Luftfahrzeug geortet wird oder ein Flugzeug in gesperrten Luftraum eindringt, Jagdflugzeuge auf. Die so genannten Alarmrotten identifizieren das betreffende Flugzeug und begleiten es aus der gesperrten Zone hinaus. Flugzeuge fremder Nationalität dürfen nur ein- oder durchfliegen, wenn sie sich an die jeweiligen nationalen Regelungen halten.

Außerdem dürfen Staaten Teile ihres Luftraums komplett sperren. In Deutschland ist das unter anderem im Luftverkehrsgesetz geregelt. Fremde Militärflugzeuge und Flugzeuge in staatlichen Diensten, beispielsweise Flugzeuge einer Behörde oder in politischer Mission, brauchen eine ausdrückliche Genehmigung.

Neutrale Staaten dürfen Flugzeuge Krieg führender Länder, die in ihren Luftraum eindringen, zur Landung zwingen oder sie abschießen. Allerdings müssen dem Abschuss eine eindeutige Warnung und Aufforderungen zur Landung vorausgehen.


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