Rundfunkkommission: Länder unterzeichnen Vertrag für höheren Rundfunkbeitrag

Im nächsten Schritt müssen noch alle Landesparlamente zustimmen. Ein Bundesland stellt sich bisher gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags.

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Die Maus freut sich.
Die Maus freut sich. (Bild: WDR/Trickstudio Lutterbeck)

Die Landesregierungen haben am Mittwoch den Staatsvertrag für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro unterschrieben. Das gab die Staatskanzlei Rheinland Pfalz am 17. Juni 2020 bekannt. "Mit der Unterzeichnung des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages haben wir heute einen weiteren wichtigen Schritt gemacht, um die Beitragsempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) umzusetzen", erklärte die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).

Damit machten die Landesregierungen bei ihrer Sitzung in Berlin den Weg frei für die noch nötigen Abstimmungen in allen Länderparlamenten. Im März hatten die Länderchefs gemeinsam beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag steigen soll. Sachsen-Anhalt hatte sich dabei als einziges Bundesland enthalten. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) wollte am Mittwoch eine Erklärung abgeben, dass es im Landtag von Sachsen-Anhalt für die Erhöhung keine Mehrheit gebe. Mit der Unterschrift stimme der Regierungschef aber nicht einfach der geplanten Beitragserhöhung zu, sagte ein Sprecher zuvor. Er wolle nur, aus Respekt vor der Legislative, den Weg für den weiteren parlamentarischen Prozess freimachen. In der schwarz-rot-grünen Koalition des Bundeslandes stellt sich die CDU-Fraktion dagegen. Ihr reichen die Sparpläne von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht aus.

Rundfunkbeitrag: Jeder muss zahlen

Die Empfehlung für die Erhöhung hatte die KEF in ihrem 22. Bericht ausgesprochen. Der Rundfunkbeitrag soll zum Januar 2021 um 86 Cent monatlich steigen.

Der Beitrag wird seit dem Jahr 2013 von jedem beitragsschuldigen Inhaber einer Wohnung erhoben, egal ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Pro Wohnung fällt nur ein Rundfunkbeitrag an. Der Rundfunkbeitrag ist in der Bevölkerung umstritten, fast acht Prozent der Beitragspflichtigen zahlen nicht und lassen es auf eine Mahnung oder Zwangsvollstreckung ankommen. Darüber hinaus wurden mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag eingebracht.

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sosohoho 27. Jun 2020

Politik erfordert Eloquenz. Mehr nicht. Die Gesetze werden nicht von Politikern...

Martin W 22. Jun 2020

Lieber Schulz_me. Du lebst anscheinend in einem Land, in dem es üblich ist, nicht auf...

wurstdings 19. Jun 2020

Das liegt aber nicht an den Kindern sondern an dir, gib denen mal die Fernbedienung in...

Anonymer Nutzer 18. Jun 2020

In einer der größten Wirtschaftskrisen überhaupt erhöht er den Rundfunkbeitrag. Kann also...



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