Rundfunkbeitrag: Zuständigkeit des umstrittenen Richters erfolgte per Gesetz
Wie konnte der Bruder des Begründers des Rundfunkbeitrags zum zuständigen Richter in der Verhandlung um die mögliche Verfassungswidrigkeit des Modells werden? Das Bundesverfassungsgericht erklärt den fraglichen Vorgang.

Im Streit um den Beitrag für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk ist der wegen möglicher Befangenheit kritisierte Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof nicht ausgewählt worden. Das sagte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts, Max Schoenthal, Golem.de. Der Richter ist der jüngere Bruder von Paul Kirchhof, der das Gutachten verfasste, das als Grundlage für das 2013 eingeführte Gebührenmodell gilt.
"Richter des Bundesverfassungsgerichts werden nicht für ein Verfahren 'ausgewählt', sondern es gilt das Prinzip des gesetzlichen Richters, das heißt, es folgt aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Verbindung mit entsprechenden Beschlüssen des Plenums, welcher der beiden Senate zuständig ist", erklärte Schoenthal. "In diesem Fall war der erste Senat zuständig, dessen Vorsitzender Professor Kirchhof ist."
Rundfunkbeitrag: Gründe für die Klage
Zwei der vier Beschwerdeführer lehnen Kirchhof wegen Befangenheit ab. Es geht in der Klage darum, ob der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Gegner argumentieren, dass es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handle, welche die Bundesländer nicht hätten einführen dürfen. Auch sei das vorliegende Beitragsmodell verfassungswidrig, bei dem der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags für jede Wohnung unabhängig von der Anzahl der dort wohnenden Personen benachteilige Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten. Auch sei es ungerecht, dass für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag erhoben werde, obwohl deren Inhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Rundfunk konsumieren könnten.
Das Bundesverfassungsgericht wollte sich ursprünglich am 17. und 18. Mai mit der Klage beschäftigen.
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Also leben wir mit der Ungerechtigkeit, da die Verbrecher, die sie uns auferlegt haben...
Die meisten Verfassungsbeschwerden werden abgelehnt, weil die meisten Laien das BVerfG...
Aiaiai... was hier wieder los ist.