Rundfunkbeitrag: MDR bestätigt, dass Gebührenfahnder bleiben
Jetzt ist vom MDR offiziell bestätigt, was die Sender bislang vehement bestritten hatten: Schwarzseher werden weiterhin mit Gebührenfahndern und Haustürkontrollen verfolgt.

Der MDR hat als erster öffentlich-rechtlicher Rundfunksender auf seiner Website (PDF) die neue Satzung veröffentlicht, nach der auch nach der Umwandlung der GEZ-Gebühr in den Rundfunkbeitrag weiterhin Gebührenfahnder ausgesandt werden. Das berichtet das Blog Digitale Linke. Die Satzungen müssten laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag veröffentlicht werden, was kein anderer Sender bisher getan habe, so das Blog.
In dem PDF "Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge" steht, wie Einzelheiten des Verfahrens der Beitragserhebung geregelt werden und es definiert die Vorgehensweise bei der "Übertragung einzelner Tätigkeiten auf Dritte (Auftragnehmer)". Dies sind Callcenter, Datenerfassungs- und Inkassounternehmen und "Personen, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen". Diese sollen "mit der Feststellung bisher nicht bekannter Beitragsschuldner beauftragt" werden. Sie sind berechtigt, Auskünfte und Nachweise zu verlangen und haben sich dabei durch einen Dienstausweis auszuweisen.
Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks, hatte bislang beteuert: "Die bislang - auch häufiger von der Bildzeitung - kritisierten Kontrollen über den Besitz von Geräten durch die sogenannten Gebührenbeauftragten werden nun überflüssig."
Das Projektbüro beim Südwestrundfunk in Mainz erklärte Golem.de noch am 6. November 2012: "Wir können die Vorwürfe nicht bestätigen. Alle Aussagen, die sowohl von der ARD als auch von Eicher in diesem Zusammenhang gemacht wurden, treffen voll und ganz zu. Es wird den Beauftragtendienst bisheriger Prägung in Zukunft nicht mehr geben." Unangekündigte Kontrollen für die Bürger vor Ort seien ab 2013 nicht mehr vorgesehen.
Die Rundfunkanstalt oder die gemeinsame Stelle hat nur dann das Recht auf ein Auskunftsverlangen, wenn ein vorheriges Auskunftsverlangen unmittelbar beim Betroffenen und eine Anfrage bei der Meldebehörde erfolglos geblieben sind oder nicht möglich war, heißt es weiter in der Satzung.
Bereits zuvor wurde berichtet, dass die frühere Gebühreneinzugszentrale, die nun "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" heißt, bei einem Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern rund 849.000 Schwarzseher finden will. Laut einem Medienbericht soll der nächste Datenabgleich am 3. März 2013 erfolgen.
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Ich wunderte mich. Das kannte ich dich schon. Golem, schön das ihr ein Datum an die...
Gute IDEE. Es ist aber auch möglich und einfacher... sich einfach mit Nachbarn und...
Das heisst jetzt "Beitragsservice"... Und du möchtest für diesen Seelenlosenverein...
Wie kann es sein, dass jede Nase teils risikoreiche Sportarten betreibt, alkohol trinkt...