Rundfunk: Medienanstalten wollen Bild Livestreaming-Formate untersagen
Die Medienanstalten haben drei Livestreaming-Formate der Bild-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Das gab die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), das zentrale Organ der Medienanstalten, am 18. April 2018 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Die Streams werden untersagt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen ein Antrag auf Zulassung vorliegt.
Es handelt sich um die Angebote "Bild live", "Die richtigen Fragen" und den "Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer". Diese Livestreaming-Formate erfüllen nach Auffassung der zuständigen Kommission die Anforderungen an Rundfunk, da sie regelmäßig anhand eines Sendeplans veranstaltet werden und auf zeitgleichen linearen Empfang ausgelegt seien.
Der Sprecher des Axel-Springer-Verlags Christian Senft sagte Golem.de auf Anfrage: "Wir sind der Auffassung, dass es sich bei den genannten Formaten von Bild in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht um zulassungspflichtigen Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages handelt, da diese weder zum zeitgleichen Empfang bestimmt sind noch entlang eines Sendeplanes verbreitet werden. Die Entscheidung der ZAK halten wir daher für unzutreffend." Sobald ein Bescheid der Mabb (Medienanstalt Berlin-Brandenburg) vorliege, der die Entscheidung der ZAK umsetzt, werde der Medienkonzern prüfen, "wie darauf reagiert wird" .
Um große Geldbeträge geht es hier nicht. "Die Kostensatzung der Medienanstalten sieht in einem solchen Fall eine einmalige Gebühr zwischen 1000 und 10.000 Euro vor" , sagte Medienanstalten-Sprecher Sven Petersen. Als privates Unternehmen wäre Springer "selbstverständlich lizenzierungsfähig" .
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