Rückwirkend ab Juni: Erhöhte Kaufprämie für Elektroautos tritt in Kraft

Die deutlich erhöhte Kaufprämie für Elektroautos soll auch rückwirkend gelten. Die geänderte Förderrichtlinie zur sogenannten Innovationsprämie werde am Dienstag im Bundesanzeiger veröffentlicht und trete am Mittwoch in Kraft, teilten das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(öffnet im neuen Fenster) (BAFA) gemeinsam mit. Die Förderung gilt demnach für Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden sowie für junge gebrauchte Fahrzeuge mit einer Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und einer Zweitzulassung zwischen dem 3. Juni 2020 und 31. Dezember 2021.
Die Regierungskoalition hatte sich Anfang Juni auf eine abermals höhere staatliche Förderung als Teil des Corona-Konjunkturpaketes geeinigt . Der Richtlinie zufolge erhalten reine E-Autos künftig eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 Euro bei einem Basisnettopreis von unter 40.000 Euro. Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 6.750 Euro.
Bei einem Preis über 40.000 bis 65.000 Euro gibt es einen Bundesanteil von 5.000 Euro (bisher 2.500 Euro). Der Herstelleranteil mit 2.500 Euro bleibt gleich. Bei Plugin-Hybriden steigt der staatliche Förderanteil in diesem Preissegment von bisher 1.875 Euro auf 3.750 Euro. Der Herstelleranteil von 1.875 Euro ändert sich ebenfalls nicht.
Keine Kumulierung erlaubt
Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Förderrichtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor. Die EU-Kommission hatte nichts gegen die geänderte Regelung einzuwenden.

Käufer von Elektroautos können allerdings bis Ende dieses Jahres vom reduzierten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16 Prozent profitieren. Dadurch reduziert sich beispielsweise der Listenpreis für einen elektrischen Opel Corsa in der einfachsten Ausstattungsvariante Selection von 29.146 Euro brutto auf 19.667 Euro.



