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Rückschlag für Verbraucherschützer: Penny darf weiterhin Zusatzrabatte in der App anbieten

Verbraucherschützer halten es für ungerecht, wenn es Rabatte nur mit einer App gibt. Vor Gericht unterliegen sie in einem weiteren Fall.
/ Ingo Pakalski und dpa
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Penny darf in der Penny-App weiterhin Sonderrabatte anbieten. (Bild: Penny)
Penny darf in der Penny-App weiterhin Sonderrabatte anbieten. Bild: Penny

Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) auf Unterlassung ist vom 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen worden.

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt bis zu 52 Prozent beworben. Der Preisnachlass wird jedoch nur registrierten App-Kunden gewährt. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Dieses Mal lässt das Gericht eine Revision zu

Der Senat folgte der Einschätzung nicht. Den Richtern fehlten ausreichende Belege für eine Diskriminierung, sagte ein Sprecher des Gerichts.

Aus den eingereichten Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Eine Skepsis gegenüber dem Internet stelle keine Diskriminierung dar. Eine Revision wurde zugelassen (Az. I-13 UKl 7/25). Nutzt der VZBV dieses Rechtsmittel, müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

Der Verband erklärt: "Selbstverständlich hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht. Positiv ist allerdings, dass das Oberlandesgericht Hamm die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat." Die Urteilsgründe werden geprüft und über eine Revision entschieden.

Weitere Klagen gegen Supermarkt-Apps

Die Verbraucherschützer kassieren damit die zweite Niederlage innerhalb kurzer Zeit. Eine ähnliche Klage gegen den Discounter Netto Marken-Discount im Zusammenhang mit App-Rabatten wurde im März 2026 bereits von Richtern des Oberlandesgerichts Bamberg abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Im September 2025 scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Es wurde moniert, dass die App entgegen der Teilnahmebedingungen nicht kostenlos sei. Verbraucher würden mit ihren Daten zahlen. Der VZBV will deshalb vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Rewe unterlag im November 2025 vor dem Landgericht Köln gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Supermarktkette darf nicht mehr mit einem Bonus werben, ohne den Gesamtpreis des Produkts zu nennen. Rewe legte Berufung gegen die Entscheidung ein.


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