Rücknahmepflicht: Elektronikschrott wird kaum zurückgegeben
Laut Verbraucher- und Umweltschützern wissen viele Käufer nicht, dass Händler Elektronikschrott für Recycling zurücknehmen müssen. Darauf wird oft nur versteckt hingewiesen.

Ein knappes Jahr nach der Einführung der Rücknahmepflicht für Elektroschrott ziehen Verbraucherschützer, Deutsche Umwelthilfe und Branchenverbände eine kritische Bilanz. "Die Nachfrage ist gering bis nicht existent", sagte der Präsident des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH), Oliver Prothmann.
Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT): "Kleine Elektrogeräte werden weiterhin nur wenige im Handel abgegeben." Auch Händler, die extra auffällige Rücknahmetheken für diese Geräte eingerichtet haben, würden bis heute kaum Rückläufe registrieren. Ausrangierte Elektro-Großgeräte wie etwa Kühlschränke nehme der Fachhandel seit jeher freiwillig zurück. Seit 1. Juni dieses Jahres droht Händlern ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro, wenn sie Elektrogeräte nicht zurücknehmen.
Verbraucher- wie Umweltschützer erklären, dass Händler zu wenig über die Rückgabemöglichkeit informieren. "Verbraucher nehmen nur das in Anspruch, von dem sie wissen", sagte Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe. Händler würden oft nicht oder nur versteckt auf die Möglichkeit zur Rücknahme hinweisen. Im Allgemeinen könne von Verbraucherfreundlichkeit keine Rede sein.
Sammelquote für Elektroschrott erhöhen
Verbraucher dürfen seit Ende Juli 2016 ihre ausgedienten Elektrogeräte beim Händler abgeben - vorausgesetzt, das Geschäft hat 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Bei Onlinehändlern wird deren Versand- und Lagerfläche berechnet. Nach dem Gesetz müssen Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter ohne Kassenbeleg und ohne Kauf eines neuen Geräts zurückgenommen werden. Größere Geräte dürfen Kunden nur beim Kauf eines neuen kostenlos abgeben. Ziel des Gesetzes ist es, die Sammelquote für Elektroschrott zu erhöhen.
1,3 Millionen Tonnen Elektroschrott und großteils noch funktionsfähige Computer haben 2012 die EU-Staaten in nicht angemeldeten Exporten verlassen.
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Ich könnte morgens auch später bei der Arbeit sein. Aber mit dem Fahrrad fahre ich...
Oder ihn kostenlos abholen lassen.. Bisher hab ich noch für alles einen Abnehmer...
Mir ist das Gesetz schon bekannt. Auch habe ich bereits z.B. alte Rasierer zurückgegeben...
Die sog. VRG in der Schweiz gilt auch für Grossgeräte. Schliesslich hat man das beim Kauf...