Rücknahme von Altgeräten: Umwelthilfe wirft Amazon Gesetzesverstöße vor

Die Deutsche Umwelthilfe findet die Rücksendung von Elektroaltgeräten per Post nicht besonders umweltfreundlich. Dennoch kritisiert sie die Praxis von Amazon scharf, die Kunden über dieses neue Recht falsch zu informieren.

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Verbraucher können sich selbst im Internet Retourenscheine erstellen.
Verbraucher können sich selbst im Internet Retourenscheine erstellen. (Bild: Screenshot: Golem.de)

Der Internetversandhändler Amazon nimmt nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gebrauchte Elektrogeräte nicht im vorgeschriebenen Umfang zurück. Es lägen mehrere Beschwerden von Verbrauchern vor, die der Onlinehändler bei dem Versuch, defekte Elektrokleingeräte zurückzugeben, abgewiesen habe, teilte die Umwelthilfe am Mittwoch mit. Obwohl Händler seit Ende Juli verpflichtet seien, auch Kleingeräte ohne Kassenzettel anzunehmen und zu entsorgen, komme Amazon der Verpflichtung nicht nach. In einer Unterlassungserklärung verlangt die DUH "den sofortigen Stopp der Gesetzesverstöße".

Die Umwelthilfe belegte ihre Vorwürfe mit Chatprotokollen, in denen Kunden beispielsweise gesagt wird: "Wenn der Artikel nicht über Amazon erworben wurde, kann es nicht bei Amazon zurückgesendet werden." Oder: "Es muss ein Amazon-Artikel sein und zudem mit diesem Amazon-Konto gekauft." Diese Behauptungen treffen jedoch nicht zu. Jeder Online-Händler, der über eine Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektroartikel verfügt, muss gebrauchte Geräte unabhängig von deren Herkunft zurücknehmen.

Kostenlose Rücksendung per DHL

Amazon wies die Vorwürfe nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa zurück: Das Unternehmen halte sich an alle gesetzlichen Vorgaben. Ein Sprecher verwies dazu auf Informationen für Kunden auf der Amazon-Homepage. "Wir stellen sicher, dass Einzelfälle, wie von der Deutschen Umwelthilfe zitiert, ausgeschlossen werden können", teilte er mit.

In der Tat finden sich auf den Seiten von Amazon Informationen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Über einen Link zu DHL können Nutzer relativ einfach eine Retourenmarke erstellen. Diesen Schein müssen die Verbraucher dann auf ihr Paket kleben, das sie dann bei DHL abgeben.

Umwelthilfe fordert stationäre Rücknahmesysteme

Kurioserweise findet die Deutsche Umwelthilfe es aber gar nicht gut, wenn Verbraucher tatsächlich auf diese Weise ihre Altgeräte entsorgen. Es sei "unökologisch", Altgeräte für eine Rückgabe quer durch Deutschland zu transportieren, sagte der Leiter Kreislaufwirtschaft bei der Umwelthilfe, Thomas Fischer, im Gespräch mit Golem.de. Viel sinnvoller sei es, wenn sich Amazon beispielsweise finanziell an stationären Rücknahmesystemen beteiligen würde.

Denn es sei viel wahrscheinlicher, dass Verbraucher ihre Geräte beim lokalen Elektrohändler zurückgäben, als die umständliche Rücksendung per Post zu wählen. Obwohl Amazon viele Elektrokleingeräte verkaufe, werde der Einzelhandel vor allem mit der Rücknahme belastet. Auch Discounter wie Aldi oder Lidl müssten keine Geräte zurücknehmen, da ihre Verkaufsfläche für solche Artikel kleiner als 400 Quadratmeter sei.

Gesetz ist "vollkommen daneben"

Fischer räumte ein, dass Händler wie Amazon sich wohl kaum freiwillig an der Finanzierung von Rücknahmesystemen beteiligen würden. Daher sei der Gesetzgeber gefordert. Das nun in Kraft getretene Gesetz sei "vollkommen daneben gegangen".

Vermutlich würde es schon helfen, wenn Amazon seine Kundenbetreuer ausführlicher über das neue Gesetz informieren würde. So heißt in einem der zitierten Chatprotokolle: "Ohne ins Polemische hinübergleiten zu wollen, ich mache diesen Vergleich nur zum bildhaften Vergleich: Wenn Sie einen Artikel bei Saturn kaufen, können Sie es ja nicht bei Media Markt abgeben." Doch genau das ist möglich. Die Rücknahme von Geräten, "die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind", darf nicht an den Kauf eines Gerätes geknüpft werden.

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nmSteven 04. Aug 2016

Ja klar aber ein Online Händler hat doch in der Regel ein Lager größer als 400m². Aldi...

scrumdideldu 04. Aug 2016

Echt? Verwechselst Du das nicht mit Großgeräten wie Waschmaschine, Herd, Trockner...

Anonymer Nutzer 04. Aug 2016

Bin zwar kein Redaktuer, aber hier der Gesetzestext: "§ 17 Rücknahmepflicht der...

nmSteven 03. Aug 2016

Elektroschrott bringt Geld. Wenn ich den nächsten Contaonerdienst Anrufe und sage ich hab...



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