RTL und ProSiebenSat.1: Kaum noch Chancen für deutsches Hulu

Die Beschwerde der Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 gegen die Untersagung eines deutschen Hulu hat wenig Aussicht auf Erfolg. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat sich am 18. April 2012 bei der mündlichen Verhandlung der Argumentation des Bundeskartellamts angeschlossen, das im März 2011 die Gründung der kommerziellen Videoplattform untersagt hatte.
"Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken" , hatte die Wettbewerbsbehörde argumentiert. Eine offene, rein technische Plattform hätte das Kartellamt wohl erlaubt, doch die Sender seien nicht bereit gewesen, "die geplante Plattform so weit zu öffnen" , so das Kartellamt.
RTL-Interactive-Sprecher Thomas Bodemer erklärte Golem.de, dass der Konzern die Auffassung nicht teile. "Mit der Untersagung und einer offenbar zu erwartenden Abweisung der Beschwerde stellen sich das Bundeskartellamt sowie das Oberlandesgericht dem ersten übergreifenden Ansatz entgegen, eine senderoffene, zentrale TV-Videoplattform für die Internetnutzer über Sendergrenzen hinweg zu etablieren."
ProSiebenSat.1 wollte sich auf Anfrage von Golem.de noch nicht zu dem laufenden Verfahren äußern. Das Urteil spricht das Gericht am 20. Juni 2012.
Germany's Gold, das Streamingportal von ARD und ZDF, soll dagegen demnächst online gehen. Bis Ende 2012 dauere die Aufbauphase für Germany's Gold noch. Eine Prüfung des Vorhabens hat das Bundeskartellamt bereits abgeschlossen und keine Probleme entdeckt, da die Beteiligten auf den Märkten nicht beherrschend seien und es durch den Zusammenschluss auch nicht würden. "Wir verstehen das so, dass der Zusammenschluss nicht untersagt worden ist" , sagte Alexander Coridaß, Chef der ZDF Enterprises.