Routerzwang: Bundestag will Gesetzentwurf unverändert beschließen
Der Routerzwang könnte in wenigen Monaten Geschichte sein. Die schwarz-rote Koalition will den Gesetzentwurf der Regierung praktisch unverändert übernehmen.

Der Bundestag will am kommenden Donnerstag die Abschaffung des Routerzwangs besiegeln. Der Mitte August von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf soll im Grunde unverändert übernommen werden. Der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek bestätigte auf Anfrage von Golem.de einen Bericht von Heise.de. Demnach will die große Koalition von Union und SPD lediglich eine Fußnote des Entwurfs formal nachbessern.
Um den Routerzwang zu verhindern, soll das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) angepasst werden. Es soll eine Konkretisierung der Netzzugangsschnittstelle erfolgen. Zudem werden die Regelungen präzisiert, dass Endgeräte unmittelbar an das öffentliche Telekommunikationsnetz angeschlossen werden dürfen. So wird eine "Telekommunikationsendeinrichtung" künftig definiert als eine "direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtung zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten".
Im Telekommunikationsgesetz (TKG) soll der Zugang künftig als ein "passiver Netzabschlusspunkt" definiert werden. "Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt", soll es zusätzlich lauten.
Bedenken des Bundesrats zurückgewiesen
Zuletzt hatte der Bundesrat in einer Stellungnahme Änderungen angemahnt. Die Länderkammer störte sich an einer neuen Formulierung in Paragraf 11, Absatz 3 des FTEG. Dieser sieht vor, dass die Netzbetreiber den Anschluss von Routern nicht verweigern dürfen, wenn diese bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen gingen den Ländern aber nicht weit genug, da sie "Sicherheit, Integrität und Funktionalität" der Geräte nicht berücksichtigten.
In ihrer Antwort wies die Bundesregierung diese Bedenken zurück. Grundsätzlich dürfen nur Geräte angeschlossen werden, die dem "bestimmungsgemäßen Zweck" entsprächen. "Diese auch die Aspekte Sicherheit, Integrität und Funktionalität betreffenden Vorgaben gelten grundsätzlich - also nicht nur für DSL-Endgeräte - und unabhängig von der technischen Ausgestaltung des Netztyps, der Netztopologie und der Netzabschlusspunkte", hieß es weiter.
Verzögerung durch Länderkammer möglich
Zudem sah die Regierung keinen Grund, den Netzabschlusspunkt im Sinne der Kabelnetzbetreiber anders zu definieren. Mit der neuen Definition soll verhindert werden, "dass die Netzbetreiber die Schnittstellen als zum öffentlichen Netz gehörend in Endgeräte integrieren, damit den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz beliebig bestimmen können und dem Endnutzer folglich keine Geräteauswahl ermöglichen".
Dem Entwurf zufolge soll das Gesetz erst sechs Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Begründet wird dies mit administrativen und gegebenenfalls technischen Vorkehrungen bei den betroffenen Unternehmen. Unklar ist, ob der Bundesrat das Gesetz noch verzögern wird, indem er seine Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuss anruft. Auf der Tagesordnung der Länderkammer könnte das Gesetz am 27. November 2015 stehen. Wenn es im Vermittlungsausschuss keine Einigung gibt, kann der Bundesrat jedoch vom Bundestag überstimmt werden.
Die schwarz-rote Koalition will mit dem vorgelegten Entwurf eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags vom Dezember 2013 umsetzen. "Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab", heißt es in dem Vertrag. Nachdem der Weg über eine Verordnung sich offenbar nicht als gangbar erwiesen hatte, wurde im vergangenen Herbst schließlich eine Gesetzesänderung angekündigt.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Leider oftmals nur bis 12V. Wenn man Pech hat sind sie nichtmal stabilisiert und...
Ich hab deswegen nur noch Internet über die Leitung und Telefon nur über Handy. Seit...
Amazon zeigt nunmal die meistgekauftesten Produkte zuerst an und dies sind offenbar in...
hi ist das Gesetz denn heute beschlossen worden?
Bei der drosselkom klappt das doch auch ohne probleme. Auch mit support! Natürlich...