Routerzwang abschaffen: Ministerium legt Gesetzentwurf noch im Dezember vor

Das Bundeswirtschaftsministerium will seine Pläne zur Abschaffung des Routerzwangs noch in diesem Jahr vorlegen. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde im Dezember in die Ressortabstimmung gehen und anschließend zur Kommentierung veröffentlicht, hieß es am Freitag aus Regierungskreisen in Berlin. Dem Entwurf zufolge "ist der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz als passiver Netzabschlusspunkt auszugestalten" , wie aus einem Positionspapier des Ministeriums hervorgeht, das Golem.de vorliegt. Der Netzabschlusspunkt darf demnach "nicht auf eine von den Netzbetreibern beliebig zu definierende Schnittstelle in einem zusätzlichen Gerät verlagert werden" .
Verbraucher sollen dem Gesetzentwurf zufolge ihre Router "direkt oder indirekt an den Netzabschlusspunkt und damit an das öffentliche Telekommunikationsnetz anschließen" . Zu diesem Zweck soll das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert werden. Durch ergänzende Änderungen im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen(öffnet im neuen Fenster) (FTEG) will die Regierung sicherstellen, dass alle Arten von Endgeräten, und damit auch Kabelmodems, von der Liberalisierung erfasst sind.
Um vor allem den Kabelnetzbetreibern die Umstellung zu ermöglichen, ist in dem Entwurf eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen. Außerdem muss das Gesetz noch auf europäischer Ebene notifiziert werden.
Die schwarz-rote Koalition hatte im Koalitionsvertrag einen Routerzwang für Nutzer abgelehnt. Nachdem zunächst eine entsprechende Verordnung geplant worden war, sprach sich das Ministerium im Oktober schließlich für eine Gesetzesänderung aus .