Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Routerfreiheit: Fritzbox-Hersteller offen für Update mit Deutsche Glasfaser

Seit die Deutsche Glasfaser für ihren Umgang mit der Routerfreiheit kritisiert wird, redet sie von einem Update der Fritzbox von AVM . Doch das ist nicht das Problem.
/ Achim Sawall
26 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Netzbetreiber in Erklärungsnot (Bild: Deutsche Glasfaser)
Netzbetreiber in Erklärungsnot Bild: Deutsche Glasfaser

AVM will seiner neuen Fritzbox 5530 Fiber falls notwendig eine neue Firmware für die Deutsche Glasfaser geben. Das sagte AVM-Sprecher Urban Bastert Golem.de auf Anfrage. Das Problem der Deutsche Glasfaser mit der Routerfreiheit wird damit aber nicht gelöst .

Bastert erklärte, dass das Broadband-Forum kürzlich die Interoperabilität der Fritzbox 5530 Fiber bestätigt und sie für den Einsatz an passiven optischen Netzen (GPON) zertifiziert habe. "Zwischen Laborbedingungen und praktischem Einsatz kann es immer mal einen Bereich geben, in dem durch Einstellungen und Leitungskonstellationen Hürden auftreten. Das zeigt die Erfahrung und ist unabhängig von der Zugangstechnologie. Von anderen Zugangstechnologien wissen wir ebenfalls, dass ein Update beim Endgerät oft viel schneller zu realisieren ist als beispielsweise auf der Netzseite." Man untersuche die Situation und werde - falls nötig - zeitnah eine aktualisierte Firmware bereitstellen.

Doch eine neue Firmware hat wenig mit dem eigentlichen Problem zu tun. Der Netzbetreiber Deutsche Glasfaser verbaut einen am Stromnetz angeschlossenen aktiven Medienkonverter (ONT), obwohl laut Gesetz nur passive Netzabschlusspunkte ohne eigene Stromversorgung erlaubt sind. Für den Rückbau verlangt die Deutsche Glasfaser eine Servicegebühr von 60 Euro, was Nutzer trifft, die die Routerfreiheit in Anspruch nehmen wollen. Der Netzbetreiber droht zudem mit Serviceeinschränkungen und versagt nach dem Umbau jegliche vertraglichen Änderungen.

Durch die Rouerfreiheit kann der Kunde ein Endgerät seiner Wahl anschließen, das muss keine Fritzbox sein. Voraussetzung dafür sind die seit 2016 gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Schnittstellenbeschreibung sowie der passive Netzabschlusspunkt.


Relevante Themen