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Router: Initiative gegen Routerzwang aus Hamburg

Aus Hamburg kommt ein Versuch, mit einem Gesetz den Routerzwang zu beseitigen. Nachdem die Bundesnetzagentur erklärt hat, dass sie wegen eines Gesetzes keine Handhabe dagegen habe, erklärt die Bundesregierung, sie sei nicht zuständig.
/ Achim Sawall
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Der Sitecom WLM-3500 (Bild: Sitecom)
Der Sitecom WLM-3500 Bild: Sitecom

Die Hamburger SPD-Fraktion setzt sich gegen Routerzwang und die Drosselungspläne der Telekom ein. Es gehe um "ein energisches Vorgehen gegen die Unart mancher Provider, ihren Kunden bestimmte Router aufzuzwingen" , erklärte Fraktionsmitglied Hansjörg Schmidt(öffnet im neuen Fenster) . Durch diesen Routerzwang verlören die Kunden die Möglichkeit, ein Endgerät nach den eigenen Ansprüchen auszuwählen.

Dies sei damit vergleichbar, dass "plötzlich weniger Wasser aus dem Hahn kommt, nur weil ich den Duschkopf der 'falschen' Firma habe, wenn meine Nachbarn den Strom billiger bekommen, nur weil sie eine Waschmaschine der Hausmarke des Stromlieferanten kaufen oder wenn ich für meinen Kabelanschluss mehr zahlen soll als andere, nur weil ich die falschen Fernsehsendungen schaue" , sagte Schmidt.

In dem Entwurf heißt es, der Hamburger Senat werde "ersucht, sich bei der Bundesnetzagentur dafür einzusetzen, dass diese den Routerzwang der Internet Provider unterbindet und diese auffordert, die Zugangsdaten auf Wunsch der Kunden herauszugeben. Sollte dies nicht erfolgreich sein, möge der Senat sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Regelung einsetzen, die den Routerzwang bei Internetanschlüssen beendet."

Nach Gesetzeslage dürfen Internet Service Provider ihre Kunden daran hindern, eigene Router einzusetzen. Der Routerzwang wird durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht, die im Router voreingestellt sind oder vom Betreiber fernkonfiguriert werden. Das dies so ist, ist laut Bundesnetzagentur Sache der Bundesregierung, diese weist aber der Behörde die Verantwortung zu.

Bundesnetzagentur und Regierung: Der andere ist schuld

Die Bundesnetzagentur habe "keine rechtliche Handhabe" dagegen, denn laut dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) müssten Netzbetreiber den Anschluss und Betrieb jedes zulässigen Endgerätes an der entsprechenden Schnittstelle zwar gestatten. Welche konkreten Schnittstellen das Netz des Netzbetreibers mit dem Heimnetz des Nutzers verbänden, habe der Gesetzgeber aber nicht definiert und überlasse diese Entscheidung damit dem jeweiligen Netzbetreiber, erklärte die Behörde. Der Anbieter könne deshalb auch willkürlich festlegen, ob es sich bei den Routern um Netzbestandteile oder Endgeräte handele. "Ein Anspruch auf Umgehung des Routers Ihres Netzbetreibers besteht in der gegebenen Konstellation nicht" , erklärte die Behörde die Gesetzlage.

Die Bundesregierung erklärt dagegen, dass es Sache der Bundesnetzagentur sei, dies zu entscheiden. Auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion der Partei Die Linke, die Golem.de vorliegt, antwortet die Bundesregierung: "Die Bundesnetzagentur ist für die Anwendung und Auslegung des FTEG zuständig" . Da die Behörde noch im Gespräch mit den Netzbetreibern und Routerherstellern stehe, gebe es "keine Veranlassung für ein Einschreiten des Bundeswirtschaftsministeriums" .


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