Bundesnetzagentur und Regierung: Der andere ist schuld
Die Bundesnetzagentur habe "keine rechtliche Handhabe" dagegen, denn laut dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) müssten Netzbetreiber den Anschluss und Betrieb jedes zulässigen Endgerätes an der entsprechenden Schnittstelle zwar gestatten. Welche konkreten Schnittstellen das Netz des Netzbetreibers mit dem Heimnetz des Nutzers verbänden, habe der Gesetzgeber aber nicht definiert und überlasse diese Entscheidung damit dem jeweiligen Netzbetreiber, erklärte die Behörde. Der Anbieter könne deshalb auch willkürlich festlegen, ob es sich bei den Routern um Netzbestandteile oder Endgeräte handele. "Ein Anspruch auf Umgehung des Routers Ihres Netzbetreibers besteht in der gegebenen Konstellation nicht", erklärte die Behörde die Gesetzlage.
Die Bundesregierung erklärt dagegen, dass es Sache der Bundesnetzagentur sei, dies zu entscheiden. Auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion der Partei Die Linke, die Golem.de vorliegt, antwortet die Bundesregierung: "Die Bundesnetzagentur ist für die Anwendung und Auslegung des FTEG zuständig". Da die Behörde noch im Gespräch mit den Netzbetreibern und Routerherstellern stehe, gebe es "keine Veranlassung für ein Einschreiten des Bundeswirtschaftsministeriums".
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Router: Initiative gegen Routerzwang aus Hamburg |
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Für den einzelnen mag das eine untergeordnete Rolle spielen, für alle DSL-Teilnehmer...
Das Kabel kannst du an jedem Kabelmodem anschliessen, und ja: Die haben Coax. Bringt dir...
Mittlerweile dürfte doch jedem klar sein dass unsere hohen Beamten bestechlich sind und...
Da habe ich zumindest die möglichkeit, ein Gerät auszuwählen welches openWRT oä. unterstützt.