Roller: Keine E-Scooter mehr auf österreichischen Trottoirs
Während in Deutschland noch auf die Erlaubnis gewartet wird, E-Scooter legal im Straßenverkehr zu nutzen, hat Österreich vorgelegt: Die elektrischen Roller werden mit Fahrrädern gleichgesetzt, dürfen allerdings nicht mehr auf Gehwegen fahren.
Der österreichische Nationalrat hat einer Reform der Straßenverkehrsordnung zugestimmt und elektrische Tretroller, sogenannte E-Scooter, Fahrrädern rechtlich gleichgestellt. Damit können die Roller genauso im Straßenverkehr genutzt werden wie Fahrräder, inklusive der gleichen Rechte und Pflichten.
Die Roller müssen entsprechend auf einem Radweg genutzt werden; steht dieser nicht zur Verfügung, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Generell nicht erlaubt ist das Fahren auf Gehwegen, es sei denn, einzelne Kommunen erteilen hier eine Ausnahmegenehmigung.
Einen Führerschein oder eine Versicherung benötigen E-Scooter-Fahrer in Österreich nicht. Laut der Gesetzesnovelle fallen "Klein- und Miniroller mit elektrischem Antrieb" mit einer maximalen Motorleistung von 600 Watt und einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h unter die neue Regelung.
Regelung auch bald in Deutschland
In Deutschland warten E-Scooter-Fans bisher noch auf eine praktische Regelung zur Nutzung der Roller im Straßenverkehr. Solange Rollerfahrer ihr Gefährt nicht wie ein Mofa versichert haben, dürfen sie damit aktuell nicht im Straßenverkehr unterwegs sein. Allerdings steht der deutsche Gesetzgeber kurz vor der Einführung einer Regelung. Es wird erwartet, dass der Bundesrat im Mai 2019 einer entsprechenden Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zustimmt.
Der Regelung zufolge dürfen dann Roller und Skateboards mit Elektromotor auch in Deutschland legal und ohne Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, solange sie nicht schneller als 20 km/h fahren. Die Fahrer müssen mindestens zwölf Jahre alt sein, wenn die Roller nicht schneller als zwölf km/h fahren. Bei Rollern bis 20 km/h müssen die Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein.
Eine Helm- oder Führerscheinpflicht besteht nicht, die Fahrzeuge brauchen aber ein Versicherungskennzeichen. Roller bis 12 km/h sollen der Verordnung zufolge auf Gehwegen fahren dürfen, die schnelleren Modelle hingegen wie Fahrräder auf Fahrradwegen oder der Autofahrbahn.
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Genau, bei 45 km/h ist ja schließlich kein Vorankommen mehr. Und Überholen ist innerorts...
Ich warte noch auf E-Inline-Skates.
Moin! Die Elektroroller werden nun offiziell zugelassen. Nummernschild, Versicherung etc...
Moin! Ich habe so einen Trettroller im täglichen Einsatz, daher hatte ich mich da mal...