Roaming: Gebühren für Anrufe ins EU-Ausland bleiben unverändert
Die Gebühren für Anrufe und Kurznachrichten ins EU-Ausland bleiben weiterhin gedeckelt. Darauf verständigten sich Unterhändler des Europaparlaments und die Mitgliedstaaten am 6. Februar 2024. Damit wurde eine Regelung aus dem Jahr 2019, die im Mai 2024 ausgelaufen wäre, um 5 Jahre verlängert. Nutzer zahlen bis 2029 maximal 19 Cent pro Minute für einen Anruf von Deutschland ins EU-Ausland, eine SMS darf maximal 9 Cent kosten.
Die Entscheidung der EU überrascht, einige Beobachter waren davon ausgegangen, dass die Gebühren für Telefonate und Kurznachrichten ins EU-Ausland komplett entfallen würden. Am Ende machte die Telekommunikationsbranche ihren Einfluss geltend und setzte ihre Interessen durch.
2029 sollen Gebühren endgültig wegfallen
Der Branchenverband ETNO, dazu gehören Deutsche Telekom und Telefónica, hatte vorgerechnet, dass ohne die Gebühren in den kommenden fünf Jahren mehr als 2 Milliarden Euro an Einnahmen wegfielen. Konkret führte die Deutsche Telekom an, dass dadurch den Netzbetreibern Gelder für den Netzausbau fehlten.
2029 sollen nach dem Willen des Europaparlaments die Gebühren für Telefonate und SMS ins EU-Ausland endgültig wegfallen. Für die mobile Datennutzung innerhalb der EU dürfen TK-Anbieter seit dem Jahr 2017 keine Roaminggebühren verlangen. Das Gleiche gilt für Telefonate und Kurznachrichten aus dem Ausland ins Heimatland, was vor allem für Urlaubsreisende und Geschäftsleute von Bedeutung ist. Hier gilt das Prinzip Roam-like-at-Home(öffnet im neuen Fenster). Vor diesem Hintergrund wurde auch erwartet, dass die EU ab Mai 2024 alle Gebühren wegfallen lässt.
EU will Netzausbau beschleunigen
Weiterhin stimmte das Parlament einem Gesetz zu, das den Netzausbau in der EU beschleunigen soll. Durch Bürokratieabbau sollen Genehmigungsverfahren beim Glasfaserausbau und bei den 5G-Netzen beschleunigt werden. Der Gigabit Infrastructure Act (GIA) sieht unter anderem das Prinzip einer stillschweigenden Zustimmung vor. Behörden haben für die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren vier Monate Zeit. Ist diese Frist verstrichen, gilt ein Antrag zur Installation von Infrastruktur automatisch als gesichert. Bis zum Jahr 2030 sollen alle Haushalte in der EU an das Glasfasernetz angeschlossen sein.
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