Roaming: Bundesnetzagentur sieht 5G-Auktion in Gefahr
Die Bundesnetzagentur sieht die 5G-Auktion in Gefahr. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf ein Schreiben der Behörde an die Bundesministerien für Wirtschaft und Verkehr. Diese bereiten nach FAZ-Angaben eine Gesetzesänderung für ein verpflichtendes Roaming in ländlichen Gebieten mit nur lückenhafter Mobilfunkversorgung vor.
Die mitten in den Vorbereitungen auf die Frequenzversteigerung nachträglich geplanten Auflagen würden "erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachen und das Auktionsverfahren gefährden", heißt es in dem Schreiben der Bundesnetzagentur. Auf die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica kämen bisher nicht kalkulierte höhere Ausbaukosten und Risiken zu, die die bisherigen Grundlagen für die im Frühjahr geplante Auktion in Frage stellten. "Die letzten 10 Prozent zu versorgen, ist genauso teuer wie die ersten 90 Prozent", hatte Walter Goldenits, Geschäftsführer Technologie Telekom Deutschland betont.
Funklöcher schließen
Laut dem Bericht würde die Netzagentur mit dem neuen Gesetz ermächtigt, Mobilfunkbetreiber, die Verhandlungen verweigern, behördlich zur Öffnung ihrer Netze zu zwingen. Dabei würde sie auch die Entgelte festsetzen, die Konkurrenten für das Roaming zu entrichten hätten. So steht es in einer "Formulierungshilfe" zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), aus der die FAZ zitiert.
"Wir handeln im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte Joachim Pfeiffer (CDU), Beiratsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, der Zeitung. Die Einwände der Netzagentur wies er zurück. Die Gesetzesänderung schaffe im Gegenteil rechtzeitig vor der Auktion Klarheit und Investitionssicherheit. Ziel bleibe eine flächendeckende Mobilfunkversorgung.
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