Verbraucherschutz: Was tun, wenn Hersteller Smart-Home-Funktionen abschalten?
Es passiert immer wieder mal, dass Hersteller von Smart-Home-Geräten bestimmte Funktionen abschalten . Ein aktuelles Beispiel ist Bosch und die geplante Abschaltung der Innenkameras verkaufter Kühlschränke . Dadurch verlieren die Kühlschränke alle Funktionen, die im Rahmen der Kamera angeboten wurden. So ist zum Beispiel kein Blick mehr in den Kühlschrank von unterwegs während des Einkaufs im Supermarkt möglich. Wir gehen daher der Frage nach, welche Rechte Käufer in einem solchen Fall haben.
In einer solchen Situation greife ausschließlich das Gewährleistungsrecht(öffnet im neuen Fenster) , erklärte Michael Hummel, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen, auf Nachfrage von Golem. Falls also, wie im vorherigen Beispiel, der Kühlschrank von Bosch vor weniger als zwei Jahren gekauft wurde, ist es möglich, sich an den Händler zu wenden. Dabei ist natürlich entscheidend, ob die abgeschaltete Funktion beim Kauf vorhanden war.
Sobald die Funktion durch den Händler oder Hersteller "beim Kauf beworben wurde" , ist die Funktion Teil des Kaufvertrags geworden, erläutert Hummel die Rechtslage. Wichtig dabei: Der Vertragspartner der Käufer ist der Händler, nicht der Hersteller. Dieser ist dafür verantwortlich, dass das Produkt einwandfrei mit allen beworbenen Eigenschaften funktioniert. Der Händler hingegen kann sich im Anschluss an den Hersteller wenden und hätte Regressansprüche, sagt Hummel. Das ist allerdings nicht Aufgabe des Käufers.
Kunden sind Herstellern ausgeliefert
Allerdings gilt das alles nur innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. In dieser Zeit haftet der Händler. Wurde der fragliche Bosch-Kühlschrank vor mehr als zwei Jahren gekauft, haben Käufer keine rechtliche Handhabe mehr. In Anbetracht dessen, dass es immer häufiger passiert, dass vor allem Smart-Home-Geräte Funktionen verlieren oder diese ganz abgeschaltet werden, sieht Hummel dies als "echtes Problem" .
Klage gegen Hersteller würde scheitern
Ein Käufer eines solchen Kühlschranks könnte zwar gegen Bosch wegen der Abschaltung der Kamerafunktionen klagen, hätte aber ausgesprochen wenig Aussicht auf Erfolg, weil juristisch ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Händler besteht, beschreibt Hummel das Dilemma. Eine solche Klage hätte daher keine Aussicht auf Erfolg.
Die gleichen rechtlichen Schwachpunkte gibt es, wenn alle Funktionen von Smart-Home-Geräten deaktiviert oder etwa eine Software abgeschaltet wird. Auch bei älteren Computerspielen komme es vor, dass diese ganz abgeschaltet werden, nennt Hummel ein weiteres Beispiel. Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Update-Pflicht gingen zwar bereits in die richtige Richtung, um solche Probleme zu klären, griffen aber in den genannten Fällen nicht.
Hier wäre also der Gesetzgeber gefordert, damit Käufer von Produkten nicht länger den Herstellern ausgeliefert sind, wenn diese einseitig und willkürlich Funktionen verkaufter Produkte ganz oder teilweise abschalten. Denn bisher können sie nur auf die Kulanz der Unternehmen hoffen.
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