Ridesharing: Moia darf künftig mit 500 Fahrzeugen durch Hamburg fahren
Moia siegt vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht in Hamburg hat dem Fahrdienst erlaubt, den Fuhrpark an Elektroautos wie geplant auszubauen. Das Gericht hob damit den Eilantrag eines Hamburger Taxiunternehmers gegen die VW-Tochter auf.

Moia darf seinen Fuhrpark wie geplant ausbauen: Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat den Einspruch eines Taxiunternehmers gegen den Fahrdienst aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht hob damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf, das Ende April entschieden hatte, bis zur Klärung des Einspruchs die Zahl der Moia-Fahrzeuge auf 200 zu begrenzen.
Nach Ansicht des Gerichts könne "die Moia zu Erprobungszwecken erteilte Genehmigung den Antragsteller nicht in eigenen Rechten verletzen", heißt es in einer Mitteilung. "Bei der behördlichen Entscheidung über die Erteilung einer Erprobungsgenehmigung sind zwar die öffentlichen Verkehrsinteressen zu berücksichtigen. Der Antragsteller kann als Taxenunternehmer aber nicht quasi als Sachwalter öffentlicher Verkehrsinteressen gerichtlichen Rechtsschutz zur Überprüfung der Erprobungsgenehmigung beanspruchen. Das persönliche Interesse des Antragstellers auf Schutz vor Konkurrenz und die von Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit vermitteln dem Antragsteller keine Befugnis, gerichtlich gegen eine Erprobungsgenehmigung vorzugehen. Die Berufsfreiheit gewährt grundsätzlich keinen Schutz vor Konkurrenz".
Der Taxiunternehmer hatte Widerspruch gegen die Genehmigung des Moia-Dienstes eingelegt mit der Begründung, als Betroffener hätte er im Genehmigungsverfahren angehört werden müssen. Das Verwaltungsgericht stimmte dem zu und entschied drei Tage vor dem geplanten Start im April, dass Moia nicht starten dürfe. Gegen diesen Beschluss wiederum legte die Stadt Hamburg Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein - die Stadt hatte Moia für den Ridesharing-Dienst eine zeitlich begrenzte Sondergenehmigung erteilt. Zusätzlich ordnete die Stadt an, dass diese Genehmigung in Kraft trete, weil deren Gegenstand im öffentlichen Interesse liege.
Dieser kann laut Oberverwaltungsgericht nicht angefochten werden. Das gilt aber nur für das Eilverfahren gegen Moia. Allerdings hat der Unternehmer beim Verwaltungsgericht auch eine Klage gegen die Genehmigung für Moia eingereicht. Über diese muss noch entschieden werden.
Für Moia bedeutet der Beschluss, dass das Unternehmen wie geplant die Zahl seiner Fahrzeuge bis Ende des Jahres auf 500 aufstocken kann. Moia hat angekündigt, sein Betriebsgebiet zu vergrößern und weitere Stadtteile anzufahren.
Die VW-Tochter Moia bietet einen Fahrdienst mit elektrisch betriebenen Kleinbussen und baut dafür eigens eine Infrastruktur zum Laden der Fahrzeuge auf. Die Sondergenehmigung für den Ridesharing-Dienst gilt bis zum 31. Dezember 2022 und umfasst bis zu 1.000 Fahrzeuge.
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Hat Hamburg hier eine Sonderstellung, da es gleichzeitig Stadt und Bundesland ist (also...
Aber wenn die Begründung nur lautet, dass er vorher gehört werden müsse - also kein...