Richterliche Anordnung: OpenAI muss keine temporären ChatGPT-Chats mehr speichern

Im Rechtsstreit um verletzte Urheberrechte zwischen Nachrichtenorganisationen und OpenAI kann das KI-Unternehmen nun damit aufhören, gelöschte und temporäre Chats seiner Nutzer zu speichern. Wie Ars Technica berichtet(öffnet im neuen Fenster) , hob die US-Richterin Ona Wang am 9. Oktober 2025 eine entsprechende Anordnung auf.
Die Aufbewahrungsanordnung wurde im Juni 2025 mit dem Zweck erlassen, den gegen OpenAI klagenden Nachrichtenorganisationen Daten zu liefern. Anhand dieser sollte der Nachweis geführt werden, dass Anwender ChatGPT für die Umgehung von Paywalls der Nachrichtenwebseiten benutzen.
Dies betraf ausdrücklich auch temporäre und von Nutzern gelöschte Chats, da das Gericht davon ausging, dass Nutzer ChatGPT häufig auf diese Weise verwenden würden, wenn sie den Chatbot zur Umgehung von Paywalls benutzen. Versuche von ChatGPT-Nutzern, gegen diese Anordnung vorzugehen, wurden vom Gericht abgelehnt, da sie nicht Teil der klagenden Parteien seien.
Daten stehen weiterhin zur Durchsuchung bereit
Mit der Aufhebung der Aufbewahrungsanordnung ist OpenAI nur noch dazu verpflichtet, Accounts zu überwachen, die von den Klägern markiert wurden. Die bis jetzt gesammelten Daten sollen den klagenden Parteien auch weiterhin zur Durchsuchung bereitstehen. Neben Hinweisen auf Urheberrechtsverletzungen werden diese auch nach Ausgaben untersucht, in denen ChatGPT den Nachrichtenorganisationen Falschinformationen zugeschrieben hat.
Die New York Times hat Ende des Jahres 2023 zusammen mit anderen Nachrichtenorganisationen eine Klage gegen OpenAI eingereicht. Darin wurde dem Unternehmen vorgeworfen, dass das Training von ChatGPT auf Basis von kopierten Artikeln der Zeitungen durchgeführt wurde und somit deren Urheberrecht verletzt wurde. Ein Antrag von OpenAI, diese Klage abzuweisen, wurde im April 2025 abgelehnt .



