Rheinmetall: Drohnenboot aus Hamburg startet in die Serienfertigung
Wie Rheinmetall(öffnet im neuen Fenster) mitteilt, beginnt am Standort in Hamburg die Serienproduktion eines Drohnenbootes (englisch: Unmanned Surface Vehicle oder USV). Der Kraken K3 Scout wurde vom britischen Unternehmen Kraken Technology entwickelt und in Zusammenarbeit mit Rheinmetall auf die Serienproduktion vorbereitet.
Das gemeinsame Unternehmen Rheinmetall Kraken GmbH kann nach eigenen Angaben aktuell 200 Stück im Jahr herstellen. Laut Tim Wagner, CEO des maritimen Teils von Rheinmetall, könnten bei entsprechender Auftragslage bis zu 1.000 Stück im Jahr gefertigt werden.
Das 8,4 m lange Drohnenboot soll dem Hersteller(öffnet im neuen Fenster) zufolge eine Geschwindigkeit von 100 km/h erreichen. Möglich wird dies durch Flügel am Rumpf, die die Seedrohne leicht über die Wasseroberfläche anheben, die Hydrofoil-Technik. Mit einer Tankfüllung können 1.200 km zurückgelegt werden, was gleichzeitig eine maximale Missionsdauer von 30 Tagen bedeutet.
Unbemanntes Gerät gewinnt an Bedeutung
Wegen der geringen Größe und einer Höhe von weniger als 2 m dürften das Schnellboot kaum zu orten sein und könnte selbst für die Seeüberwachung und Aufklärung eingesetzt werden. Zudem soll es in der Lage sein, eine Nutzlast von bis zu 600 kg zu transportieren, auch eine Besatzung. Parallel wird auch die Möglichkeit der zivilen Nutzung erwähnt, wobei jedoch fraglich ist, wofür genau ein solches ferngesteuertes Drohnenboot zivil einsetzen werden sollte.
Ob auch die Bundeswehr in Zukunft auf derartige Ausrüstung setzt, ist nicht bekannt. Die deutsche Marine beansprucht derzeit den größten Anteil an Beschaffungswerten bei der Bundeswehr, knapp 36 Milliarden Euro bis Ende 2026. Ein Teil davon ist für die Beschaffung nicht näher benannter Schiffe bestimmte.
Autonomer Einsatz noch unklar
Für die Nutzung wäre weitere Infrastruktur nötig. Neben der Funktechnik wäre das vor allem Personal für die Bedienung der unbemannten Boote und die Auswertung der Missionen.
Ob ein autonomer Betrieb ohne Weiteres möglich ist, ist noch unklar. Wie genau zum Beispiel sichergestellt werden kann, dass bestimmte Aktionen ausschließlich durch menschliches Eingreifen ausgelöst werden, muss noch festgelegt werden. Dafür müsste ein internationales Regelwerk entstehen, denn derzeit schreitet die Entwicklung autonomer Systeme schneller voran als der dringend benötigte rechtliche Rahmen(öffnet im neuen Fenster).
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