Rewe verliert vor Gericht: Bonus-Coupons in Rewe-App sind ohne Grundpreis rechtswidrig
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Vorgehen um Preisangaben in Rabatt-Apps einen weiteren Sieg errungen. Das Landgericht Köln urteilte, dass Rewe nicht länger mit Bonus-Coupons in der Rewe-App werben dürfe, ohne den vollständigen Preis der beworbenen Produkte zu nennen.
Der Anbieter verstößt laut Gericht mit dieser Art von Werbung gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Darin ist geregelt, dass Informationen, die Kunden benötigen, um eine informierte Kaufentscheidung zu treffen, nicht vorenthalten werden dürfen.
Im verhandelten Fall betraf die Werbung für Bonus-Coupons in der Rewe-App unter anderem Margarine und Sekt . Für diese Produkte konnten Rewe-Kunden in der App einen Preisnachlass aktivieren, der bei einem späteren Einkauf eingelöst werden konnte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah darin eine irreführende Darstellung.
Gericht folgt Argumentation der Verbraucherschützer
Zwar wurde der Bonus deutlich genannt, es fehlte allerdings der Produktpreis. Dadurch könnten Kunden in der App nicht erkennen, wie hoch der Preisvorteil sei, kritisierten die Verbraucherschützer.
"Der Kaufpreis ist eine wesentliche Information, ohne die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht beurteilen können, welchen Vorteil der beworbene Bonus für sie hat" , kommentierte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Urteil.
Noch unklar, wie Rewe auf das Urteil reagiert
Das Urteil des Landgerichts Köln ist noch nicht rechtskräftig (Az. 87 O 18/25(öffnet im neuen Fenster) ). Rewe wolle das Urteil analysieren und dann entscheiden, welche Schritte daraus abzuleiten seien, zitierte die Nachrichtenagentur dpa die Supermarktkette.
"Wir begrüßen das Urteil und die damit erfolgte Klarstellung. Das sorgt für mehr Transparenz bei der Werbung mit Preisvorteilen. Mit diesen und anderen Verfahren wollen wir erreichen, dass Schluss ist mit irreführender Werbung und Tricksereien mit Preisvorteilen, die keine sind" , erklärte Bernhardt.
In den Supermarkt-Apps erhalten Kunden exklusive Vorteile und Rabatte, wenn sie sich registrieren und die App nutzen. Händler wollen dadurch treuere Kunden gewinnen und erhalten mehr personalisierte Daten zum Einkaufsverhalten.
Verbraucherschützer im Kampf gegen Lebensmittelketten
Die Verbraucherzentralen gehen derzeit juristisch gegen mehrere Supermärkte und Discounter vor, weil diese sich nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht an Preisangaben halten. Im Frühjahr 2025 siegten die Verbraucherzentralen vor Gericht gegen Lidl . Dabei ging es um mehrere Tricksereien bei Preisangaben im Zusammenspiel mit unverbindlichen Preisempfehlungen. In mehreren Fällen unterlag Lidl vor Gericht.
Auch der Rewe-Discounter Penny sowie Netto verloren vor Gericht. Auch dort bemängelten die Richter unzureichende Preisangaben. Wenn ein Unternehmen mit Rabatten werbe, müsse immer klar und gut lesbar der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage angegeben sein.
Im September 2025 scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart . Sie kritisierten, dass die App nicht wie beworben kostenlos sei. Die Kunden müssten mit ihren Daten für gewährte Preisnachlässe zahlen. Das sah das Gericht nicht so und wies die Klage ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat legte gegen das Urteil Revision ein. Nun muss der Bundesgerichtshof darüber entscheiden (Az. ZR 198/25).