Anonymisierungsdienste werden kriminalisiert
Der neue Straftatbestand setze bereits weit im Vorfeld strafbarer Handlungen an, heißt es in der Studie. Die Abgrenzung von anderen Internetdiensten finde über die Ausrichtung des Zwecks oder der Tätigkeit auf die Förderung fremder Straftaten statt. Dies lasse sich beispielsweise über schlecht zusammengestellte AGBs, das tatsächliche Angebot auf der Plattform sowie den Umgang der Betreiber mit Hinweisen auf den Handel von illegalen Gütern festmachen. Durch den Gesetzentwurf könnten alle Plattformen im Internet durch die Hintertür dazu gezwungen werden, die eingestellten Inhalte auf illegale Waren und Dienstleistungen zu überprüfen. "Denn wird das tatsächlich vorhandene Angebot illegaler Güter auf den Plattformen zu groß, liegt die Annahme der Ausrichtung des Zwecks auf die Förderung fremder Straftaten durch die Strafverfolgungsbehörden nahe," schreiben die Autoren der Studie. Dies widerspreche der europäischen E-Commerce-Richtlinie.
Mit einer nahezu beliebigen Begründung eines Anfangsverdachts könne gegen Betreiber von Plattformen ermittelt werden - mitsamt einer Behinderung ihrer Arbeit und zahlreicher grundrechtseingreifender Ermittlungsmaßnahmen. Das betreffe mitnichten nur Handelsplattformen im Darknet, sondern auch Betreiber von Tor-Servern, soziale Medien, Videoplattformen, E-Mail-Dienste und viele weitere.
Dies könne dazu führen, dass Menschen ihre Grund- und Freiheitsrechte nicht mehr wahrnähmen und beispielsweise auf die Verwendung oder den Betrieb von Anonymisierungsdiensten verzichteten. Diese sogenannten Chilling Effects zeichneten sich bereits in einer Verunsicherung der Betreiber von Tor-Servern in Deutschland ab. Im Moment würden rund ein Drittel der Tor-Server in Deutschland betrieben, heißt es in der Studie.
Journalisten und Wikileaks nicht wirklich ausgenommen
Zwar enthalte der Gesetzentwurf Ausnahmen, diese erstreckten sich aber auf rein journalistische Angebote und umfassten beispielsweise den Einsatz eines anonymen Briefkastens im Tor-Netzwerk mit der Software Secure Drop. Doch bereits der Einsatz der Software durch Wikileaks falle nicht unter die Ausnahmetatbestände.
Setzen Journalisten Tor oder die darauf aufbauende Software Onion Share ein, um beispielsweise Zensur in einem Land zu umgehen oder sicher und anonym Dateien zu übermitteln, falle dies ebenfalls nicht mehr unter den Ausnahmetatbestand. Für Nichtregierungsorganisationen gebe es ohnehin keine Ausnahmen.
Reporter ohne Grenzen und Zwiebelfreunde betreiben etliche Tor-Server, um den Anonymisierungsdienst und nicht zuletzt die Arbeit von Journalisten zu unterstützen. "Der Bedarf an anonymer Onlinerecherche ist im Zuge der globalen Massenüberwachung jedoch gerade im Journalismus in den vergangenen Jahren stark angestiegen," heißt es in der Studie.
Auch Betreiber von VPN- und Tor-Servern könnten in Konflikt mit dem neuen Straftatbestand geraten, da die Dienste auch von Kriminellen genutzt würden. "Eine inhaltliche Kontrolle der durchgeleiteten Kundendaten [ist] technisch häufig nicht möglich oder würde zumindest die - z.B. für die journalistische Nutzung - notwendige Anonymität konterkarieren", schreiben die Autoren.
In ihrem Fazit empfehlen sie, den neuen Darknet-Paragrafen nicht zu verabschieden, da keine Strafbarkeitslücke existiere und diese entsprechend auch nicht geschlossen werden müsse. Erst kürzlich hatte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) den neuen Straftatbestand kritisiert. Durch das geplante Gesetz gerieten Unschuldige ins Visier der Behörden.
Im Februar hatte der parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), auf dem europäischen Polizeikongress erklärt, dass das Darknet in Demokratien "keinen legitimen Nutzen" habe. Der folgende Redner Wolfgang Sobotka (ÖVP), Präsident des österreichischen Nationalrates, sprach sich gegen Anonymität und Datenschutz aus und lobte China für die Analyse der dortigen Bürger.
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Reporter ohne Grenzen: Studie kritisiert Darknet-Paragraf als unnötig |
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1. Es bringt nichts, das Ganze immer der CDU anzulasten. Glaubt jemand ernsthaft, dass...
Liebe Leserinnen und Leser, bevor mein Beitrag in der Luft zerrissen wird, bitte ich...
Da gibt es einen Paragraphen für, der zunehmend in Vergessenheit zu geraten scheint...