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Rekord bei Prime-Video-Sammelklage: Amazon droht Strafzahlung von über 28 Millionen Euro

Wenn alle Prime-Abonnenten bei der ersten Sammelklage gegen Amazon mitgemacht hätten, würde sogar eine Milliardenstrafe drohen.
/ Ingo Pakalski
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Verbraucherzentrale meldet Rekordbeteiligung an Sammelklage gegen Amazon. (Bild: Unsplash)
Verbraucherzentrale meldet Rekordbeteiligung an Sammelklage gegen Amazon. Bild: Unsplash
Inhalt
  1. Rekord bei Prime-Video-Sammelklage: Amazon droht Strafzahlung von über 28 Millionen Euro
  2. Verbraucherschützer bemängeln Konstruktion der Sammelklagen

An der Sammelklage gegen Amazon rund um Werbeschaltungen in Prime Video haben sich bis zur regulären Eintragungsfrist 329.903 Personen beteiligt. Das erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen und freut sich über eine Rekordbeteiligung. Innerhalb eines Monats haben sich rund 110.000 weitere Personen der Sammelklage angeschlossen. Es ist die erste Sammelklage in Deutschland, für die am 17. Juli 2026 ein Urteil erwartet wird.

In der Sammelklage geht es darum, dass Amazon Prime Video im Februar 2024 zu einem Streamingabo mit nicht überspringbarer Werbung mitten in Filmen und Serienfolgen machte. Wollten Abonnenten Prime Video wie in der gebuchten Form weiterhin nutzen, mussten sie dafür 2,99 Euro monatlich zusätzlich zu den Abogebühren von Amazon Prime zahlen (g+). Zuvor gab es in Prime Video seit Jahren Werbung vor Filmen und Serienepisoden, die sich allerdings überspringen ließ.

Amazon informierte Abonnenten seinerzeit per E-Mail über die Einführung nicht überspringbarer Werbung, ohne dass die Abonnenten dem zustimmen mussten. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin eine unzulässige nachträgliche Verschlechterung der Vertragsbedingungen und entschied sich für eine Sammelklage.

Verbraucherschützer erwarten juristische Niederlage

Mitte Mai 2026 gab es eine mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht und gemäß den rechtlichen Hinweisen des Gerichts rechnet die Verbraucherzentrale Sachsen damit, in erster Instanz zu verlieren. "Sollte das Gericht unsere Klage abweisen, werden wir die Entscheidung vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen", betont Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie will die Frage juristisch klären lassen, ob Unternehmen laufende Verträge einseitig verschlechtern dürfen.

In einem anderen Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hatte das Landgericht München I den monatlichen Aufpreis für die Werbefreiheit in Prime Video im Dezember 2025 für rechtswidrig erklärt, weil dies einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb darstelle. Dieses Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

Sollte Amazon vor Gericht verlieren, droht dem Unternehmen eine Strafzahlung von mindestens 28,6 Millionen Euro, falls Amazon die Gebühren für die Werbefreiheit seit Februar 2024 an die 329.903 Personen im Klageregister zurückzahlen muss.


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