Verbraucherschützer bemängeln Konstruktion der Sammelklagen
"Dass sich knapp 330.000 Menschen unserer Klage angeschlossen haben, ist ein eindrucksvolles Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland", erklärt Beate Saupe. Dies zeige, dass Kunden nicht bereit seien, "einseitige Vertragsänderungen bei digitalen Abonnements einfach hinzunehmen. Wir fühlen uns durch diesen großen Zuspruch in unserer Arbeit sehr bestärkt."
Die hohe Beteiligung unterstreicht nach Ansicht der Verbraucherschützer den Willen der Verbraucher, ihre Rechte gegenüber großen Konzernen geltend zu machen. Gleichzeitig verdeutlicht die Zahl aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen die systembedingte Schwäche des deutschen Opt-in-Verfahrens.
Wer von der Klage profitieren möchte, muss selbst aktiv werden. Dabei sehen die Verbraucherschützer das Risiko, dass viele Betroffene ihre Rechte nicht kennen würden. Andere scheuen möglicherweise den bürokratischen Aufwand. "Sammelklagen erreichen daher nur einen kleinen Bruchteil der Betroffenen", so Saupe.
Deutlich höhere Strafzahlung wäre denkbar gewesen
Branchenkenner gehen von rund 20 Millionen Prime-Abonnenten in Deutschland aus. Wenn sich alle Berechtigten an der Klage beteiligt hätten, würde Amazon eine Strafzahlung von 1,73 Milliarden Euro drohen.
Unabhängig von der Sammelklage geht die Verbraucherzentrale Sachsen rund um die Werbung in Prime Video mit einer prozessfinanzierten Gewinnabschöpfungsklage gegen Amazon vor. Hier drohen Amazon Strafzahlungen von schätzungsweise mindestens 1,8 Milliarden Euro, hieß es Ende 2025 von den Verbraucherschützern. Damit soll verhindert werden, dass das Unternehmen aus einem Rechtsverstoß wirtschaftliche Vorteile behält.
Ziel des Verfahrens ist es, sämtliche Gewinne abzuschöpfen, die Amazon durch die umstrittene Werbeeinführung gegenüber Verbrauchern erzielte, die nicht an der Sammelklage beteiligt sind. Die abgeschöpften Gelder würden im Erfolgsfall dem Bundeshaushalt zufließen.
Zweite Sammelklage gegen Amazon wegen Prime-Abo
Parallel zur Prime-Video-Sammelklage führt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine separate Sammelklage gegen Amazon. Diese betrifft die Preiserhöhungen für Prime-Abos aus dem Jahr 2022, bei denen der Preis ohne Zustimmung der Abonnenten erhöht wurde. Diese Preiserhöhung wurde bereits von zwei Gerichten unabhängig voneinander als rechtswidrig eingestuft. An dieser zweiten Sammelklage haben sich bisher 130.000 Personen angemeldet und weitere Prime-Abonnenten können sich daran beteiligen(öffnet im neuen Fenster).
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